I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.

 

III.                Der Entwurf des Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 

 

 


Herr skB Braune machte deutlich, dass die Verwaltungsvorlage von seiner Fraktion nicht mitgetragen werde. Seine Fraktion habe einen neuen Antrag verfasst, wonach die Verwaltung aufgefordert werde, den Antrag zur Genehmigung der 2. Änderung des FNP gem. der Beschlüsse vom 17.06.2015 bei der Bezirksregierung zurückzuziehen sowie  eine Änderung des FNP mit der Zielsetzung, Windenergieanlagen im Bereich des Gebietes Neu-Lohn/ Fronhoven entsprechend des seinerzeit gefundenen Konsenses möglich zu machen. Der Antrag mit der entsprechenden Begründung werde dem Schriftführer übergeben und sei dem Protokoll beizufügen.

 

Herr TB Gödde machte deutlich, dass über den Antrag der FDP-Fraktion beraten und entschieden werden könne. Die Verwaltung habe die gesamte Fläche bezüglich des Potenzials für Windenergieanlagen untersucht; der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans 288 stelle das Ergebnis des bisherigen Verfahrens dar. Die zur Entscheidung erarbeitete Vorlage sei unter Hinzuziehung von Juristen nach fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufgestellt und geprüft worden.

 

Herr RM Spies machte deutlich, dass bereits bei Beschluss der FNP-Änderung die Klagemöglichkeiten eines Dritten thematisiert worden seien. Aus diesem Grund habe die UWG-Fraktion damals den Beschluss nicht mitgetragen. Die aktuelle Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan werde vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht mitgetragen.

 

Herr RM Widell erachtete es als interessant, wie die Verwaltung mit die Stellungnahme der StädteRegion umgehe. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde daher der Vorlage wegen der rechtlichen Bedenken der StädteRegion nicht zustimmen.

 

Herr TB Gödde berichtete, dass die Verwaltung sich intensiv mit der Stellungnahme der StädteRegion beschäftigt habe. Der nunmehr vorliegende Entwurf stelle den richtigen Weg dar, um auch Bürgerwünschen entgegenzukommen. Als nächster Schrift erfolge nun die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, bei der die Öffentlichkeit und die Behörden erneut die Möglichkeit hätten, Stellungnahmen abzugeben. Dies bleibe abzuwarten.

 

Herr RM Berndt wies darauf hin, dass das Verfahren grundsätzlich fortgeführt werden müsse. Es stelle sich jedoch die Frage, wie groß die Gefahr sei, dass eine dritte Partei weitere Windenergieanlagenstandorte auf dem Klageweg durchsetzen könne. Seine Fraktion unterstütze grundsätzlich die Lösung, die in der Vorlage stehe, da diese den Bürgerwunsch widerspiegele.

 

Frau RM Leonhardt gab zu Bedenken, dass, wenn man jede Entscheidung von den mutmaßlichen Urteilen von Gerichten abhängig mache, die „Politik einpacken“ könne. Die Vorlage werde seitens der Verwaltung von Juristen begleitet, so dass der nächste Verfahrensschritt beschlossen werden könne.

 

Herr RM Widell äußerte die Bedenken, dass der eingeschlagene Weg den Ausbau der Windenergie in Eschweiler verzögere. Aus diesem Grund sollte das Bebauungsplanverfahren eingestellt und stattdessen eine Genehmigung der Anlagen nach BImSchG und § 35 BauGB erfolgen.

 

Herr skB Braune sah unter Hinweis auf den vorliegenden Antrag seiner Fraktion das derzeitige Konstrukt als kritisch an; daher müsse die Flächennutzungsplanänderung erneut angegangen werden.

 

Herr TB Gödde führte aus, dass ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sehr zeitintensiv sei. Die Bezirksregierung habe die Stadt Eschweiler nach Vorlage der beschlossenen 2. Änderung des FNP zum Gespräch geladen, welches zwischenzeitlich stattgefunden habe. Für die am 15.12.2015 stattfindende Ratssitzung werde eine Vorlage erarbeitet, die die Anregungen der Bezirksregierung berücksichtige.

 

Herr RM Widell beantragte, das B-Plan-Verfahren einzustellen und das Genehmigungsverfahren für die Anlagen nach BImSchG fortzuführen.

 

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses lehnten mit 17 Nein-Stimmen (SPD, CDU, Grüne, Linke) bei 2 Ja-Stimmen (FDP, UWG) den Antrag der FDP-Fraktion ab.

 

Anschließend lehnten die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  mit 17 Nein-Stimmen (SPD, CDU, Linke, UWG) bei 2 Ja-Stimmen (Grüne, FDP) ab.

 

Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes stimmten die Mitglieder des Ausschusses dem nachfolgenden Beschlussentwurf mit 16 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Linke) gegen 3 Nein-Stimmen (Grüne, FDP, UWG) zu: