Sitzung: 17.06.2015 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 18
Vorlage: 101/15
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1 der
Verwaltungsvorlage.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 2 der Verwaltungsvorlage.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 2.
Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
-, s. Anlage 3 der Verwaltungsvorlage, mit Begründung einschließlich
Umweltbericht, s. Anlage 4 der Verwaltungsvorlage, wird beschlossen.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2015 wurde bei 31 Nein-Stimmen (SPD, FDP, Grüne, Linke), 3 Enthaltungen (UWG, RM Lennartz) und 14 Ja-Stimmen (CDU) mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2015 wurde bei 47 Nein-Stimmen (SPD, CDU, UWG, Grüne, Linke, RM Lennartz) und 1 Ja-Stimmen (RM Theuer) mehrheitlich abgelehnt.
Bei 18 Nein-Stimme (CDU, FDP, UWG, RM Lennartz) und 30 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, Linke) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: