I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1 der Verwaltungsvorlage.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 2 der Verwaltungsvorlage.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -, s. Anlage 3 der Verwaltungsvorlage, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4 der Verwaltungsvorlage, wird beschlossen.

 


Der Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2015 wurde bei 31 Nein-Stimmen (SPD, FDP, Grüne, Linke), 3 Enthaltungen (UWG, RM Lennartz) und 14 Ja-Stimmen (CDU) mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2015 wurde bei 47 Nein-Stimmen (SPD, CDU, UWG, Grüne, Linke, RM Lennartz) und 1 Ja-Stimmen (RM Theuer) mehrheitlich abgelehnt.

  


Bei 18 Nein-Stimme (CDU, FDP, UWG, RM Lennartz) und 30 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, Linke) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: