hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 2.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 2.
Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
-,
s.
Anlage 3, mit Begründung
einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird beschlossen.
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am
01.10.2014
(VV 344/14) die
bisherigen Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Vorranggebiete
für Windenergieanlagen - aufgehoben und die Aufstellung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans
-
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Satzung
über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planentwurf
wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 07.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit ausgehangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.
In seiner Sitzung am
05.02.2015 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung abgewogen und die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (VV 012/15).
Der Entwurf der 2.
Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
- hat in der Zeit vom 23.02.2015 bis 24.03.2015 öffentlich ausgelegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken
beinhalten, als Anlage 5 und die entsprechenden Stellungnahmen der
Verwaltung dazu als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie
Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 6 und die
entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 2
beigefügt.
Die Planzeichnungen
zum überarbeiteten Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung sind als Anlage
3, die Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.
Folgende Gutachten
liegen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans zugrunde und können bei der
Verwaltung und vorübergehend im Internet unter http://www.eschweiler.de/buergerbeteiligung eingesehen werden:
1. Ergebnisbericht Avifauna für die geplante
Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nordwestlich Blausteinsee“, ECODA,
Endbericht 21.11.2014.
2. Ergebnisbericht Avifauna für die geplante
Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht
21.11.2014,
3. Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen
Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche „Nördlich Kraftwerk“,ECODA,
Endbericht 08.09.2014,
4. Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen
Vorprüfung (ASP-Stufe I) für die Repoweringfläche „Halde Nierchen“,ECODA,
Endbericht 08.09.2014,
5. Fachbeitrag zur vertiefenden
Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante Konzentrationszone für WEA
„Eschweiler - Nordwestlich Blaustein-See“, ECODA, Endbericht 24.11.2014,
6. Fachbeitrag zur vertiefenden
Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die geplante Konzentrationszone für WEA
„Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht 24.11.2014.
7. Ergebnisbericht Fledermäuse für die geplante
Konzentrationszone für WEA „Eschweiler - Nördlich Fronhoven“, ECODA, Endbericht
21.11.2014,
8. Fledermauserfassungen im Bereich des
Windpark-Projektes Eschweiler-Nord, ÖKOPLAN, Endbericht Oktober 2014,
9. Fachgutachterliche Stellungnahme über die
grundsätzliche Bebaubarkeit / Klärung der gründungsrelevanten Fragen zur
Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für Konzentrationszonen
von WEA, GEOTECHNISCHES BÜRO DR. KOPPELBURG & GERDES GMBH, Bericht vom
09.01.2015,
10. Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen
Bewertung von WEA am Standort „Eschweiler“ - Bericht-Nr. 3593-15-L1, IEL GmbH,
14.01.2015,
11. Standortuntersuchung der potenziellen Flächen
für die Darstellung von Konzentrationszonen für WEA, Stadt Eschweiler,
Fortschreibung, Stand Januar 2015.
Die Bezirksregierung
Köln hat für die beabsichtigte 2. Änderung des Flächennutzungsplans
grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung in Aussicht gestellt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen - zu beschließen.
Das Planverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.