Sitzung: 08.11.2023 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 6
Vorlage: 243/23
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (1) und (2) BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
Der Bebauungsplan 313 - RathausQuartier - (Anlagen 3 und 4) wird
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5)
als Abschlussbegründung hierzu.
Bei sechs Nein-Stimmen (BASIS, AfD) und 43 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) stimmte der Rat der Stadt Eschweiler dem nachfolgenden Beschluss mehrheitlich zu: