I.        Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.      Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (1) und (2) BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

Der Bebauungsplan 313 - RathausQuartier - (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.


Herr TB Gödde erläuterte, dass eine Photovoltaikanlage aus städtebaulichen Gründen über den Parkplätzen nicht möglich sei und die PV-Flächen stattdessen auf den Dachflächen angebracht werden können. Im Bebauungsplan könne dies so nicht festgesetzt werden. Daher werde noch ein separater städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen.

 

Herr RM W. Berndt führte aus, dass es sich mittlerweile um eine unendliche Geschichte handeln würde und verlas eine rückblickende Stellungnahme der CDU mit dem Fazit, dass die CDU schweren Herzens der VV zustimmen werde. Diese ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

 

Herr RM Cremer betonte, dass es sich bei dieser VV um einen großen Beschluss handeln würde, welcher städtebaulich erbärmlich sei. Weiterhin bemängelt er, dass Bürger nicht beteiligt wurden und die Basis als Verhinderer dargestellt werde. Er erläuterte, dass die Basis bereits 2019 einen neuen B-Plan gefordert haben, doch dies abgelehnt worden sei.

 

Herr RM Krauthausen erläuterte, dass es keine „Sternstunde der Demokratie“ sei, da immer wieder versucht wurde, dass Projekt zu zerstören. Weiterhin erläuterte er, dass die Außendarstellung der Stadt gelitten habe.

 

Nach weiterer Diskussion ließ Herr AVors. Fehr über den Beschluss abstimmen.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte dem nachstehenden Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Grüne, FDP) und 3 Gegenstimmen (AFD und BASIS) mehrheitlich zu: