I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1 und 2 der Verwaltungsvorlage.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 275 - Ackerstraße -, s. Anlage 5 der Verwaltungsvorlage, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 6 der Verwaltungsvorlage, als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Stadtrat stimmte dem nachstehenden Beschluss mit 49 Ja-Stimmen (Bgm., SPD, CDU, FDP, Grüne, UWG, Piraten) bei 2 Gegenstimmen (Linke) mehrheitlich zu: