Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

I.               Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 297 - Südlich Patternhof - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.             Gleichzeitig wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans 297 - Südlich Patternhof - (Anlage 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 

 


Herr RM Cremer bemängelte, dass der neue Bebauungsplan keine genauen Angaben zum Hochwasserschutz biete und fragte, wie die Niveauverhältnisse des betroffenen Gebietes zum jetzigen sein sollen und welche Veränderungen geplant sind. Zudem erkundigte sich Herr RM Cremer über den Zusammenhang der beiden Kindertagesstätten des Neubaugebietes Südlich Patternhof und dem Rathausquartier.

 

Zu der ersten Frage von Herrn RM Cremer gab Herr TB Gödde bekannt, dass der Höhenunterschied teilweise bis zu einem Meter betragen solle. In südwestlicher Richtung soll das Gelände abfallen. Zum Aspekt Hochwasserschutz wies Herr TB Gödde darauf hin, dass dies vorrangig bauseits erfolgen müsse.

Herr TB Gödde erklärte, dass der Bedarf einer Kindertagesstätte sowohl im Neubaugebiet Südlich Patternhof wie auch am Gelände Rathausquartier bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestehe. Die Familien, die sich im Neubaugebiet Südlich Patternhof ansiedeln werden den Bedarf zusätzlich vergrößern. Herr TB Gödde wies zudem darauf hin, dass ein Bevölkerungszuwachs an jüngeren Bürgern generell positiv zu werten sei.

 

Herr RM Widell betonte, dass er ebenfalls den Bedarf an Kindertagesstätten sehe, dass jedoch auch im Bereich des Neubaugebietes besonders auf den Hochwasserschutz geachtet werden müsse, da diese Bereiche ebenfalls von dem Hochwasserereignis 2021 betroffen waren.

 

Herr RM Berndt begrüßte die Pläne zum Bau der Kita Patternhof, erkundigte sich jedoch, wie es zu der Änderung der Einstellung gekommen sei, da die CDU bereits früher einen Antrag auf die Errichtung einer Kita in diesem Bereich gestellt habe.

 

Herr TB Gödde erklärte, dass der Bedarf an Kindertagesplätzen gestiegen sei und der Boden aufgrund eines Förderprogramms des Landes saniert werden konnte.

 

Herr RM Winterich erkundigte sich aus welchem Grund für die Gebäude im Neubaugebiet allgemein Gründächer vorgesehen seien und die Installation von Photovoltaikanlagen nur in Ausnahmefällen zugelassen sei.

 

Herr TB Gödde erklärte, dass die Wärmeversorgung über ein Nahwärmenetz umgesetzt werde, welches in diesem Bereich ausgebaut werden soll. Somit kann die Wärme zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr RM Häfner wollte wissen wie viele Wohneinheiten in dem Neubaugebiet geplant waren und wie viele Wohneinheiten aufgrund der Neuplanung entfallen.

 

Ergänzung zum Protokoll:

Im Bebauungsplan 297- Südlich Patternhof - können im Allgemeinen Wohngebiet ca. 160 Wohneinheiten (davon ca. 16 in Einfamilienhäusern, ca. 34 in II-geschossigen Mehrfamilienhäusern/ Stadtvillen sowie ca. 110 Wohneinheiten in den Mehrfamilienhäusern) neu errichtet werden. Hinzu kommen weitere Wohnungen innerhalb des Mischgebietes in der ergänzenden Bebauung entlang der Bergrather Straße .

 

 

Herr TB Gödde erklärt, dass zwei Wohnblöcke mit insgesamt 24 Wohneinheiten im Bereich des ehemaligen Walzwerkes/Rollschuhbahn entfallen werden.

 

Bei 1 Gegenstimme AfD, 2 Enthaltungen und 19 Ja-Stimmen wurde dem Beschluss mehrheitlich zugestimmt.