I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1)

 

II.                   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                 Die 2. Änderung des Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 46 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den nachfolgenden Beschluss mehrheitlich.