Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 47

Die als Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB i.V.m. den §§ 16 und 17 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans 307 – Altstandort ESW Röhrenwerke – wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: