I.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.       Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans 200 – Industrie- und Gewerbepark I – (Anlage 2 und 3) einschließlich Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste einstimmig den nachstehenden Beschluss: