Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 45, Enthaltungen: 1
Vorlage: 372/21
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 7.
Änderung des Bebauungsplans 63 - Dürener Straße / Südstraße - (Anlagen 2 und
3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig: