I.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.      Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.    Die 7. Änderung des Bebauungsplans 63 - Dürener Straße / Südstraße - (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Bei einer Enthaltung (AfD) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss einstimmig dem folgenden Beschluss zu: