I.        Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).

 

II.      Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 

III.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11 – Westlich-Robert-Koch-Straße - (Anlagen 3, 4 und 5 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: