Sitzung: 29.06.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 165/21
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 11 – Westlich-Robert-Koch-Straße - (Anlagen 3, 4
und 5 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 6 der Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: