Sitzung: 17.06.2021 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 165/21
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 11 – Westlich-Robert-Koch-Straße - (Anlagen
3, 4 und 5) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
Begründung (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.
Wortmeldungen lagen keine vor.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte einstimmig dem folgenden Beschlussvorschlag zu: