Sitzung: 27.04.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 131/21
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 3.
Änderung des Bebauungsplans 200 - Industrie- und Gewerbepark I - (Anlagen 2 und
3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen
und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung
hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: