I.            Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.            Der Entwurf des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – (Anlagen 2 und 3) einschließlich Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr RM Cremer begrüßte die geplanten Investitionen des Krankenhauses, gab aber zu bedenken, dass die Englerthstraße sehr eng sei, ggf. zu eng für die Krankenwagen. Er verwies auf die gute Auslastung des öffentlichen Parkplatzes dort, so dass auch ein Krankenhausparkhaus für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollte.

 

Herr TB Gödde betonte, die Zufahrten zum Krankenhaus sollten entzerrt werden und daher sei die Zufahrt für die Krankenwagen direkt am Anfang der Englerthstraße angedacht. Er bestätigte, dass ein öffentliches Parkhaus geplant sei.

 

Herr RM Möller bat, zu prüfen, ob nicht eine gemeinsame Bewirtschaftung des Parkhauses mit dem Krankenhaus möglich sei.

 

Nach weiteren Wortmeldungen gab Herr TB Gödde an, dass bei einer Konkretisierung des Projektes weitere Planungsunterlagen vorgestellt würden. Es handele sich hierbei um einen Masterplan des Krankenhauses für die nächsten 10 – 15 Jahre.

Das Parkhaus sei sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher gedacht, den Vorschlag mit der gemeinsamen Bewirtschaftung nehme er mit in die nächsten Gespräche mit dem Investor.

 

Herr Vogelheim ergänzte, dass die Planung der Fahrradwege bei der Umgestaltung der Zufahrten gemäß dem vorliegenden ESKLIMO-Konzept der Stadt untersucht und berücksichtigt würden.

 


Einstimmig fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den folgenden Beschluss: