I.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.      Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.    Die 3. Änderung des Bebauungsplans 200 - Industrie- und Gewerbepark I - (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Schlenter erkundigte sich, ob mit der hier angestrebten Änderung des Bebauungsplanes auch ein Zuwachs an Arbeitsplätzen zu erwarten sei. Dies bejahte Herr TB Gödde und fügte hinzu, dass durch solche Beschlüsse Eschweiler zeigen würde, dass die Stadt sich nicht nur um die Ansiedlung neuer Unternehmen kümmere, sondern sich auch für Bestandsunternehmen einsetze..


Der folgende Beschluss wurde einstimmig durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gefasst: