1.       Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

3.       Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Auestraße – (Anlage 4 und 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr skB Lutter führte aus, dass hier ein Abwägungsprozess zwischen den Belangen des Gewerbetreibenden und der Anlieger stattgefunden habe, man aber die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen könne und daher seitens der SPD-Fraktion hier gegen den Beschlussvorschlag gestimmt werde. Allerdings sei es eine große Bitte sowohl an den Investor als auch an die Verwaltung, aufeinander zu zugehen und nach passenden Grundstücksalternativen zu suchen.

 

Diesen Ausführungen schlossen sich die anderen Fraktionen an.


Der nachstehende Beschlussvorschlag wurde einstimmig abgelehnt: