I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1 und 2.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 3 und 4.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 275 - Ackerstraße -, s. Anlage 5, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 6, als Abschlussbegründung

hierzu.

 


Herr RM Widell verwies auf ein Schreiben des NABU und bat um Angaben zu den Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet.

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Frau Trienekens berichtete, dass der Ausgleich innerhalb des Plangebietes erfolge.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  stimmten mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, Grüne, UWG) gegen 1 Nein-Stimme (LINKE) dem nachfolgenden Beschlussentwurf zu: