1. Das Schreiben der UWG-Stadtratsfraktion vom 27.07.2020 (Anlage I zur Verwaltungsvorlage) wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wasserpreiskalkulation bzw. eine Neuberechnung des Trinkwasserpreises wird abgelehnt.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: