Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.       Neben den Pflichtausschüssen und Ausschüssen aufgrund sondergesetzlicher Bestimmungen werden gem. § 12 der Hauptsatzung folgende Ausschüsse gebildet:

 

-                 Anregungs- und Beschwerdeausschuss,

-                 Kulturausschuss,

-                 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss,

-                 Schulausschuss,

-                 Sozial- und Seniorenausschuss,

-                 Sportausschuss.

 

          Auf die Bildung eines Umlegungsausschusses wird aus dem im Sachverhalt dargestellten Grund verzichtet.

 

2.       Die Erläuterungen über das Verfahren zur Sitzverteilung in den Ausschüssen werden zur Kenntnis genommen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: