1.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach       Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

1A.       Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 BauGB aus der 11. Änderungen des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - werden in den Bebauungsplan 181 - Sportplatz          Nothberg - übernommen und nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1A) abgewogen.

 

2.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

3.         Der Entwurf des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 4A-4C) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Unter Bezug auf die vorangegangene Diskussion unter Tagesordnungspunkt 2.2 beantrage RM Schlenter, dass die Verwaltung prüfe, ob eine Reduzierung um 5 Wohneinheiten möglich sei, um somit aufgrund weniger Anwohner das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.

 

Herr Kamp erwiderte, dies wäre möglich, aber dann würden die Grundstücke größer, was viele Bürger oft bemängelten.

Die Frage, ob ein Contracting für ein Blockheizkraftwerk möglich wäre, nehme man in die weitere Planung auf und würde dies mit dem Energieversorger erörtern.

 

 


Bei einer Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) fasst der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss mit Mehrheit der 17 Stimmen von SPD, CDU, FDP, Die Linke den folgenden Beschluss: