1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
  2. Die Stellungnahme der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.
  3. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
  4. Der Bebauungsplan 297 - Südlich Patternhof - (Anlage 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Herr RM Widell betonte, dass hier städtebaulich mehr rausgeholt hätte werden können. Zudem sei seinerzeit seitens der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um die Festsetzung von PV-Anlagen gebeten worden.

Herr TB Gödde erwiderte, man wolle PV-Anlagen mit Überzeugung der Bürger schaffen und nicht mit dem „Holzhammer“. Daher wird hier in Zusammenarbeit mit der EWV auf Freiwilligkeit gesetzt.

Herr RM Göbbels stimmte Herrn TB Gödde zu, man könne den Bürgern nicht immer alles aufzwingen. Er erkundigte sich nach dem prozentualen Anteil des sozialen Wohnungsbaus.

Herr Kamp gab hierzu an, dass die sanierte ehemalige Altlasten-Fläche für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stände. Der genaue Anteil stehe noch nicht fest und würde nach Gesprächen mit dem Fördermittelgeber umgesetzt.


Bei einer Enthaltung (skB Lutter) und einer Gegenstimme (Bündnis 90 /Die Grünen) wurde folgendem Beschluss mit Mehrheit von 17 Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Fraktion Die Linke/Piratenpartei) zugestimmt: