Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19

  1. Die Änderung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplans 200 – IGP I - gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 3. Änderung des Bebauungsplan 200 – IGP I - (Anlage 2 - 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Esch-weiler wird beschlossen.

 


Herr RM Widell bat im weiteren Verfahren um Mitteilung, wo die Ausgleichsflächen lägen, da es sich bei dem Projekt um einen Eingriff in einen geschützten Landschaftsbereich handle.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: