Beschluss: einstimmig zugestimmt

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg West – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

2.       Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste einstimmig den nachstehenden Beschluss: