Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

I.          Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans 285 - Indestadion - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.         Gleichzeitig wird der Vorentwurf des Bebauungsplans 285 - Indestadion - (Anlagen 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 


Herr RM Berndt bat darum, die Geschossigkeit der Gebäude zwingend festzusetzen. Herr TB Gödde erwiderte, dass dies als Anregung im weiteren Verfahren berücksichtigt werden könne.

Frau RM Leonhardt regte an, die Parkplatzsituation und die Spielplätze in den Fokus zu nehmen.

Herr RM Widell äußerte Kritik dahingehend, dass das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren erfolgen solle und dadurch ein Ausgleich für alle infolge der Planung zulässigen Eingriffe in Natur und Landschaft nicht erforderlich sei. Daher sagte er zwar zum jetzigen Zeitpunkt seine Zustimmung zu, behielt sich jedoch vor, im weiteren Verfahren eine andere Entscheidung zu treffen.

Herr RM Borchardt erkundigte sich nach Möglichkeiten für den sozialen Wohnungsbau im Plangebiet.

Herr TB Gödde führte zu den vorgenannten Wortmeldungen aus, dass im Vorfeld der Planung diverse Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde bzgl. der Abgrenzung gegenüber der Inde und mit den zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Köln zu möglichen Förderungen stattgefunden hätten. Weiterhin erläuterte er, dass der Fokus für den sozialen Wohnungsbau aus Sicht der Stadt  eher im Bereich „Patternhof“ gesehen werde. Dem Investor stehe es frei, auch im Wohngebiet Indestadion sozialen Wohnungsbau anzubieten.

Auf Nachfrage von Herrn skE Leusch erwiderte Herr TB Gödde, dass die Weiterführung des Fuß-/Radweges auch über die Stoltenhoffmühle hinaus zwar sinnvoll wäre, man hier jedoch auf die Eigentümer (im Wesentlichen WVER) angewiesen sei. Außerdem erläuterte er, dass es sich bei dem Weg an der Stoltenhoffmühle zwar um einen beschilderten Privatweg handele, jedoch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Eschweiler und der Allgemeinheit bestehe.

Herr RM Waltermann merkte an, dass die Formulierung in der Sitzungsvorlage „bezahlbarer Wohnraum“ präzisiert werden solle. Herr TB Gödde erläuterte, dass in den Auflagen bzw. den Förderkriterien für den sozialen Wohnungsbau festgelegt sei, wie hoch die Miete sein dürfe.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: