I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird beschlossen.

 


Herr skB Braune wies darauf hin, dass die FDP von Anfang an -bereits im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes- gegen diesen Standort als Windpark gewesen sei. Dennoch werde er dem Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan zustimmen, da dieser den Interessen der BürgerInnen entspräche.

 

Herr RM Spies lehnte die Planung mit dem Hinweis für die UWG ab, dass der Bebauungsplan rechtliche Gefahren in sich berge, da hierdurch der Flächennutzungsplan eingeschränkt werde und somit das Risiko einer Klageerhebung durch den Investor bestehe.

 

Herr RM Widell drückte seine Verwunderung darüber aus, dass die StädteRegion Aachen zunächst erhebliche Bedenken angemeldet hätte und nach einem Gespräch zwischen Herrn Bürgermeister Bertram und dem StädteRegionsrat Herrn Etschenberg diese Bedenken zurückgezogen worden seien.

Herr Kamp wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in diesem Gespräch –das aus Anlass der Beschwerden der Bürgerinitiative stattgefunden habe- nochmals die Feinjustierung im Bebauungsplan zum Schutz der BürgerInnen erläutert worden sei und dies in der zweiten Stellungnahme der StädteRegion Berücksichtigung gefunden habe.

 

Frau RM Leonhardt brachte zum Ausdruck, dass die SPD Windkraft mit Augenmaß befürworte und man sich nicht durch eine eventuelle Klage entmutigen lassen solle.

 

Herr RM Berndt wies darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bereits zu einem früheren Zeitpunkt seitens der CDU angesprochen worden war. Den Bürgern sei –nach jahrelangem Braunkohleabbau- ein Naherholungsgebiet versprochen worden. Die Erholung der BürgerInnen sei jedoch jetzt durch Windkraftanlagen aus allen Richtungen bedroht. Weitere Windkraftanlagen auf Eschweiler Stadtgebiet würden seitens der CDU nicht mitgetragen.

 

Herr TB Gödde fasste nochmals zusammen, dass durch den Bebauungsplan  eine Feinjustierung der Planung erreicht werden solle und im Gegensatz zu anders lautenden Vorwürfen die Fläche der Windkraftkonzentrationszone aus dem Flächennutzungsplan nur um ca. 30 % eingeschränkt worden sei.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (GRÜNE, UWG) und 1 Enthaltung (LINKE) zu: