hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbepark Kinzweiler
- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung
des Regionalplans hat die StädteRegion Aachen 2018 ein mit allen
städteregionsangehörigen Kommunen abgestimmtes städteregionales
Gewerbeflächenkonzept (vgl. VV 115/2019) erarbeitet. Ziel des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes
ist es, den Kommunen ausreichende Spielräume für ihre gewerblichen
Flächenentwicklungen zu bieten, räumliche Nutzungskonflikte zu minimieren und
insbesondere die Kräfte der zehn städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden
zu bündeln. Im Ergebnis können die Kommunen Aachen, Stolberg und Roetgen ihre
auf eigenem Gebiet nicht mehr realisierbare Gewerbeflächennachfrage in den
Gewerbeflächenpool einbringen. Für das Angebot wurden Potenzialflächen in den
drei Kommunen Eschweiler (Kinzweiler), Würselen (Merzbrück) und Herzogenrath
(südl. TPH) lokalisiert.
Für Eschweiler wurde ein Gebiet in Kinzweiler
(Anlage 1) sehr positiv bewertet, da auf diesen weitgehend
konfliktfreien, verkehrstechnisch sehr gut angebundenen Flächen entlang der
L240 ein Großteil des städteregionalen Gewerbeflächenbedarfs zusammenhängend
dargestellt werden könne.
Das Gebiet wurde zudem in interkommunaler
Abstimmung im indeland als sogenannter „Satellit“ des Industriedrehkreuzes
Weisweiler im „Fachbeitrag indeland zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln
(prognos 2019)“ (vgl. VV 165/2019) untersucht und als einer der potenziellen
Gewerbestandorte aufgeführt.
Um zeitnah neue, qualitätvolle und
überregional bedeutsame Betriebsansiedlungen und damit Arbeitsplätze zu ermöglichen,
sollen daher auf ökologisch und ökonomisch geeigneten Flächen im Bereich des
ehemaligen Braunkohletagebaus „Zukunft West“ östlich von Kinzweiler neue
Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Dabei soll dies in Form einer
interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen, wobei das künftige Gewerbegebiet (ca.
73 ha) als Gesamtmaßnahme einheitlich geplant, erschlossen, vermarktet und
unterhalten werden soll. Als Partner haben sich bisher die Stadt Aachen und die
Stadt Eschweiler zusammen getan (mit einer Öffnungsklausel für die übrigen
Flächenpoolkommunen), um an dem hier betrachteten Standort in Kinzweiler
östlich der Rue de Wattrelos ein „interkommunales Gewerbegebiet
Aachen-Eschweiler“ in einer direkten und engen Abstimmung zu entwickeln.
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, die regionale Wirtschaft in ihrer
Branchenvielfalt zu fördern und das Arbeitsplatzangebot zu sichern, zu stärken
und zu erweitern.
Im Vorfeld der Entwicklung des
Gewerbegebietes und der Ansiedlung von Unternehmen wollen die beiden Partner
gemeinsam Qualitätskriterien entwickeln und anwenden. Diese werden die
übergeordneten Planungs- und Entwicklungsziele „Flächen-, Ressourcen- und
Energieeffizienz“, „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“, „Ansiedlung
nachhaltig orientierter, sozialer und innovativer Unternehmen“ etc.
berücksichtigen. Die Schaffung möglichst vieler Arbeitsplätze über alle
Qualifizierungsstufen und deren Sicherung stehen dabei im besonderen Fokus. Mit
der Ansiedlung neuer Unternehmen in der Region und die damit verbundene
Schaffung von Arbeitsplätzen leistet dieses Projekt einen deutlichen Beitrag
zum Strukturwandel.
Zur Umsetzung des geplanten Projektes sind
eine landesplanerische Abstimmung nach § 34 Landesplanungsgesetz mit der
Bezirksregierung Köln, die Änderung des Flächennutzungsplans mit der
Zielsetzung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche und die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Aachen wird der Änderungsbereich bisher als ein
„Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich (AFAB)“ dargestellt. Der rechtswirksame
Flächennutzungsplan (Anlage 2) der Stadt Eschweiler (FNP 2009) stellt
aktuell für die betrachteten Grundstücke eine "Fläche für die
Landwirtschaft“ dar. Die Rue de Wattrelos ist als „überörtliche
Hauptverkehrsstraße“ (L 240) dargestellt.
Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des
„interkommunalen Gewerbegebietes Aachen-Eschweiler“ soll die im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ im Rahmen der
Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans – Gewerbepark Kinzweiler
– in eine „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden (Anlage 3).
Als erster Verfahrensschritt für die
Flächennutzungsplanänderung sind der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Mit diesem
politischen Beschluss soll dann parallel bei der Bezirksplanungsbehörde ein
Verfahren zur Änderung des Regionalplans in die Wege geleitet werden, mit dem
Ziel der Ausweisung eines „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen
(GIB)“ für die hier betrachteten Flächen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbepark Kinzweiler - (Anlagen 3, 4 und 5) sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.