Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
230/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Stand 19.07.2020 werden der Stadt Eschweiler 169 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem

Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW)

anerkannt (= 89,21 % der Aufnahmequote, 20 Asylbewerber unter 100%).

 

419 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen

(Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch

Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die

Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet

(SGB II-Bezug = 187 Personen bis zum Erreichen von 100 %; 69,12 % der Aufnahmequote gemäß der

Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW - Stand 19.07.2020).

 

Im Jahr 2019 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei

Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 76

Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand 31.12.2019). Seit dem 01.01.2020 wurden bisher 59

Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 20.07.2020).

 

418 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 01.07.2020 im Leistungsbezug nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für 115 Personen (Stand 30.06.2020: 157 meldefähige Personen

abzüglich 42 Personen nicht im Leistungsbezug AsylbLG) erhält die Stadt Eschweiler über die sogenannte

FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

 

305 Leistungsberechtigte im AsylbLG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet

werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 264.130 € im Monat Juni

2020) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

322 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 22.07.2020) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem

Rechtskreis AsylbLG = 209 Personen; aus dem Rechtskreis SGB II = 113 Personen), d.h. von den in Eschweiler

quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (418 aus dem AsylbLG + 419 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 838

Personen) sind deutlich mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

 

 

 

 

 

 


 

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit

Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

 

Erträge:

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 

 

 


Personelle Auswirkungen