Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten im Bereich der Bebauungspläne 62/1. Änderung - Verlängerte Preyerstraße - und 298 - Westlich Vöckelsberg -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
197/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw., Bereich Bebauungsplan 62/1. Änderung – Verlängerte Preyerstraße – und Bereich Bebauungsplan 298 – Westlich Vöckelsberg – wird beschlossen.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 18.03.2020 (VV 076/20) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegeparzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw., Bereich Bebauungsplan 62/1. Änderung – Verlängerte Preyerstraße – und Bereich Bebauungsplan 298 – Westlich Vöckelsberg – , ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

 

Die Wegeparzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw. sind im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 126 aus dem Jahre 1940 entstanden und jeweils als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 62/1. Änderung – Verlängerte Preyerstraße – und im Bereich des Bebauungsplanes 298 – Westlich Vöckelsberg -.

Die Wegeparzellen Gemarkung Eschweiler, Flur 99 Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw. liegen im Bereich des Bebauungsplanes 298 – Westlich Vöckelsberg -.

Für die Realisierung des Bebauungsplanes 298 – Westlich Vöckelsberg -, der u. a. die Ausweisung von Wohnbauflächen vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen.

Parallel zum Wegeeinziehungsverfahren findet das Bauleitplanverfahren statt.

 

Die vorgenannten Wegeparzellen werden in den Bebauungsplänen 62/1.Änderung – Verlängerte Preyerstraße - bzw. 298 – Westlich Vöckelsberg - als öffentliche Verkehrsfläche (Widmung nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW - für den öffentlichen Verkehr), öffentliche Grünfläche bzw. Wohnbaufläche festgesetzt.

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da die Erreichbarkeit der Flächen nach wie vor gewährleistet wird.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 18.03.2020 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 9 vom 08.04.2020 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus dem o. a. Auseinandersetzungsverfahren  - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Einwendungsfrist endete am 08.06.2020. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 25.03.2020 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigte Wegeeinziehung keine Bedenken vorgebracht werden.

Die zunächst mit Schreiben vom 20.04.2020 geäußerten Vorbehalte der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, konnten nach Rücksprache des Ortslandwirts der Stadt Eschweiler mit der Landwirtschaftskammer ausgeräumt werden, wie diese mit Schreiben vom 07.05.2020 bestätigt hat.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.

 

 


Keine. 

 


Keine.