Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Langgasse, Bereich Bebauungsplan 206 - Industrie- und Gewerbepark VII -; hier: Öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
Vorlage
196/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 und  Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321, Bereich Bebauungsplan 206 – Industrie- und Gewerbepark VII -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung (Anlage 1) sowie der Lageplan (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Die Stadt Eschweiler beabsichtigt, die auf den Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 und  Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321 ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NW 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 (alt: 101) – Lage „Langgasse“ - ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 70 aus dem Jahre 1925 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzelle Gemarkung Weisweiler Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321 (alt: 65) - Lage „Langgasse“ bzw. „Dürwißer Straße“ - ist im Rezess der Umlegungssache Weisweiler W 126 aus dem Jahre 1940 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die vorgenannten Wegeparzellen liegen im Bereich des Bebauungsplanes 206 – Industrie- und Gewerbepark VII -. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der die Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen. Parallel zum derzeit stattfindenden Bauleitplanverfahren wird das Wegeeinziehungsverfahren eingeleitet. 

 

Die Benennung von Ersatzwegen ist nicht erforderlich, da nach Realisierung des Bebauungsplanes die Flächen der Wegeparzellen Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 und Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321 durch die im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen vollständig erfasst werden.

 

Die derzeit auf den Wegeparzellen ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.

 

Vor Erlass der Aufhebungssatzung sollte den Beteiligten aus der Umlegungssache W 70 bzw. W 126 Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im vorliegenden Fall ein Anhörungsverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung (Anlage 1) durchzuführen. Im Rahmen dieses in einem ersten Schritt durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird nicht nur den vorgenannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sondern sowohl die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Aachen – als auch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – werden schriftlich um Stellungnahme zu der beabsichtigen Einziehung gebeten. 

 

 


Keine. 

 


Keine.