Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der KG Narrengarde Dürwiß e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Ziffer 1 AG-KJHG NRW zu.

 


Die Karnevalsgesellschaft Narrengarde Dürwiß e.V.  beantragt mit Schreiben vom 26.04.2020 (Anlage 1) die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Nach § 25 Abs. 1 Ziffer 1 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – ist nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung des Trägers der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuständig, in dessen Bezirk der Träger seinen Sitz hat und dort vorwiegend tätig ist.

 

„Als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

 können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht    unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

 

(3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.“

 

Mit Beschluss vom 25.11.2004 wurde das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler e.V. durch den damaligen Jugendhilfeausschuss als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Im Rahmen einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Jahr 2019 und nach eigehender rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, dass mit der Beschlussfassung aus 2004 keine Anerkennung der 22 Mitgliedsgesellschaften verbunden ist.

Die Verwaltung hat alle 22 Karnevalsgesellschaften hierüber  informiert und ihnen Gelegenheit gegeben, entsprechende Anträge auf Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zu stellen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die VV Nr. 016/20 verwiesen.

 

Die KG Narrengarde Dürwiß e.V. hat bisher als einziger Verein einen Antrag gestellt. Im Antragsschreiben wird der hohe Stellenwert der Kinder- und Jugendarbeit für den Verein hervorgehoben. Die Förderung karnevalistischer Jugendarbeit ist in der Satzung des Vereins als Satzungszweck festgeschrieben (Anlage 2). Der Verein betreut seit vielen Jahren mehr als 100 Kinder und Jugendliche. In fast allen Altersgruppen zwischen 3 bis 16 Jahren unterstützt ein ehrenamtliches Betreuer*innen-Team mit insgesamt 17 Erwachsenen die Kinder- und Jugendarbeit des Vereins.

Einige von ihnen davon haben die Jugendleiterschulung (JuLeiCa) absolviert. Neben den Tanztrainingsstunden werden vom Verein auch regelmäßige Ausflüge und Veranstaltungen für die Kinder und Jugendlichen angeboten. Darüber hinaus erfüllt der Verein die erforderliche Gemeinnützigkeit (Anlage 3).

 

Die sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen somit nach Auffassung der Verwaltung vor. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Vereins KG Narrengarde Dürwiß e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen.

 

Mit Blick auf die Bedeutung und den Umfang der Kinder- und Jugendarbeit im Eschweiler Karneval ist davon auszugehen, dass weitere Karnevalsgesellschaften ebenfalls noch Anträge auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe stellen werden.

 


Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe können Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden. Im Haushaltsjahr 2020 wurden insgesamt 35.000,00 € im Sachkonto 53118070 „Fördermittel für die Jugendverbandsarbeit“ innerhalb des Produktes 063620101 veranschlagt.

 

 


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