Betreff
ÖPNV-Maßnahmen zum Fahrplanwechsel; hier: Einführung eines City-Tickets für das Stadtgebiet Eschweiler - Änderungsanträge der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke/Piratenpartei zum Haushaltsentwurf 2020
Vorlage
175/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Das City-Ticket soll zum Fahrplanwechsel eingeführt werden. Für die weitere Fortführung in den Folgejahren ab 2021 sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens haushaltsverträglich einzustellen. 

 


 

1.       Rückblick

Zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs beantragte sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion Die Linke/Piratenpartei die Einführung eines City-Tickets bzw. Bürgertickets. Der hierzu notwendige Beschluss wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 19.11.2019 einstimmig gefasst.

Derartige Tarifmodelle existieren bereits in anderen Städten und Gemeinde der StädteRegion Aachen z.B. in Aachen, Stolberg und Simmerath. Ausgehend vom o.a. Beschluss nahm die Verwaltung Gespräche mit der ASEAG auf, um die Randbedingungen für das „Eschweiler City-Ticket“ abzuklären.

Hier galt es sowohl Festlegungen bzgl. des Geltungsbereiches und des möglichen Zeitpunktes der Einführung zu treffen, ferner war eine Einschätzung des Finanzierungsbedarfs anhand der voraussichtlichen jährlichen Fahrten notwendig.

 

2         Aktueller Sachstand

Die folgenden Festlegungen wurden bezüglich des City-Tickets zwischen der ASEAG und der Stadt Eschweiler getroffen:

a)      Der Preis des rabattierten Einzeltickets beträgt 1,80 € (=City-Tarif Eschweiler), somit erfolgt ein Nachlass je Einzelticket in Höhe von 1,-€. Damit orientiert sich der City-Tarif Eschweiler an den bereits existierenden Modellen in Aachen, Simmerath und Stolberg. Durch diese Festlegung soll eine Vielzahl unterschiedlicher Tarifmodelle in der StädteRegion Aachen vermieden werden, das Tarifgefüge im ÖPNV soll für die Kunden durchschaubar und nachvollziehbar sein.

b)      Der Tarif gilt für die Einzelfahrt innerhalb des Stadtgebietes, Umsteigen inklusive. Rück- und Rundfahrten sind jedoch ausgeschlossen Das Ticket gilt 90 Minuten ab Entwertung.

c)       Innerhalb des Geltungsbereichs sind alle Buslinien nutzbar die zum Gebiet des Aachener Verkehrsverbund gehören.

d)      Das City-Ticket Eschweiler soll zum Fahrplanwechsel, vorbehaltlich der Zustimmung durch die regulierenden Behörden, im August angeboten werden.

Pandemiebedingte Veränderungen des Fahrplanwechsels können momentan nicht ausgeschlossen werden.

 


Ausgehend von diesen Randbedingen wird erwartet, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 50.000,-€ als Zuschuss zur Rabattierung des Ticketpreises für das Jahr 2020 ausreichen werden.  Für die Fortführung des City-Tickets Eschweiler nach 2020 hat die ASEAG einen Zuschussbedarf von ca. 170.000,-€ je Jahr errechnet. Die Ermittlung des Zuschussbedarfs basiert auf Fahrgastzahlen aus 2019. Man ist von einer Erhöhung der Fahrgastzahlen durch das vergünstigte Ticket von 15 % ausgegangen. Für die weitere Fortführung in den Folgejahren ab 2021 sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens haushaltsverträglich einzustellen. Da es sich hierbei um freiwillige Aufwendungen handelt, sind gegebenenfalls Einsparungen an anderer Stelle erforderlich 


Die Bearbeitung erfolgt mit eigenem Personal.