hier: Antrag der CDU vom 07.05.2020
Den im Antrag der CDU Fraktion vom 07.05.2020 enthaltenen
Beschlussvorschlägen
a)
wird
entsprochen.
b)
wird
nicht entsprochen.
Mit Datum vom 07.05.2020 hat die CDU Fraktion Eschweiler den in der Anlage
1 beigefügten Antrag gestellt, die dort beschriebenen und begründeten fünf
einzelnen Beschlussvorschläge dem Rat der Stadt Eschweiler zur Beratung
vorzulegen.
Die Verwaltung nimmt
zu den Beschlussvorschlägen wie folgt Stellung:
Zu 1. In einem interfraktionellen Gespräch am 01.09.2017 hatten sich alle
Fraktionsvorsitzenden mit dem Verwaltungsvorstand abgestimmt, die Entwicklung
der Brachflächen im Rathaus-Umfeld auf der Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplans 89 - Rathaus - zu begleiten. Mit dem vorgelegten Antrag verfolgt
die CDU-Fraktion eine Abkehr vom bisher vereinbarten Vorgehen zur Entwicklung
der ehemaligen City-Center/Hertie-Flächen. Abgesehen davon, dass der o.a. Antrag
keine Vorgaben über Inhalte eines potenziellen Bebauungsplanverfahrens macht
und bisher noch keinerlei Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern über
geänderte Planungen erfolgt sind, verzögert nach Überzeugung der Verwaltung ein
- wie im Antrag vorgeschlagenes - Aufstellungs- oder Änderungsverfahren des
Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch, das Projekt um mindestens 2 weitere
Jahre. Die Fristen können sich durch potenzielle Rechtsstreitigkeiten auch noch
weiter verzögern.
Zu 2. Auch die Auslobung eines Städtebauwettbewerbes wird eine weitere
Verzögerung der Entwicklung der Brachflächen bedeuten. Grundsätzlich muss die
Zustimmung der Grundstückeigentümer vorliegen. Schon die Vorbereitung eines
städtebaulichen Wettbewerbes nach den gängigen Richtlinien (Richtlinien für
Planungswettbewerbe RPW 2013) ist ein aufwändiges und kostenintensives
Verfahren, mit dem ein externes Planungsbüro beauftragt werden müsste. Dieses
muss in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern, der Stadt und unter
Einbeziehung der Öffentlichkeit die Rahmenbedingungen und Ziele eines
möglicherweise zweistufigen Wettbewerbes fixieren. Die Auslobungsfristen für
die beteiligten Architekten und Planungsbüros ggf. in direkter Verbindung mit
potenziellen Investoren sind bei einer so komplexen Planungsaufgabe mit
mehreren Monaten anzusetzen. Für ein entsprechendes Verfahren mit den
erforderlichen Abstimmungen, Klärungen und Bearbeitungszeiten muss insgesamt
mit ca. 1 bis 1,5 Jahren gerechnet werden. Im Anschluss kann dann erst der
Siegerentwurf in einem Bebauungsplanverfahren (mit dem entsprechenden
Zeitaufwand s.o.) in Planungsrecht umgesetzt werden.
Zu 3. und 4. Eine Gesamtentwicklung des Areals rund um das Rathaus ist
auch in mehreren Abschnitten möglich. Die Grundstückeigentümer entscheiden
alleine über den Zeitpunkt und den Umfang der Entwicklung (ggf. durch
Investoren) ihrer Grundstücke. In den letzten Jahren haben wiederholte und sehr
enge Abstimmungen mit den Eigentümern der relevanten Grundstücke und auch mit
vielen unterschiedlichen potenziellen Investoren stattgefunden. Dabei wurde
regelmäßig geprüft, ob die Stadt die Grundstücke im Planbereich ganz oder auch
in Teilbereichen selber erwerben und entwickeln kann. Da sich auf Grund der
Ertragserwartungen der Eigentümer keine wirtschaftliche Lösung für die Stadt
darstellen ließ, wurde davon Abstand genommen. Auch wurden in den letzten
Jahren in Terminen mit der Bezirksregierung Köln die unterschiedlichen
Möglichkeiten des Einsatzes von Städtebaufördermitteln ausgelotet. Die Gespräche
führten allerdings nicht zu einem positiven Ergebnis für die Stadt.
Zu 5. Die Aufstellung eines Masterplanverfahrens für die Innenstadt vom
Driesch bis zum Bushof hat nur teilweise mit der Entwicklung des Areals rund um
das Rathaus zu tun, da sich der vorgeschlagene Bereich auf ein weitaus größeres
Planungsgebiet in der nördlichen Innenstadt bezieht.
Mit einem Masterplan können stadtplanerische Strategien und
Handlungsvorschläge in der Diskussion mit der Öffentlichkeit, der Politik und
der Verwaltung erarbeitet werden, die aber keine rechtliche Relevanz haben. Das
Verfahren zur Aufstellung eines Masterplanes ist gesetzlich nicht definiert.
Daher kann eine Umsetzung des Planes nur auf freiwilliger Basis durch
Einbeziehung aller Grundstückseigentümer und weiteren Akteure in Angriff
genommen werden.
Zielführender ist die Erarbeitung eines „Integrierten
Handlungskonzeptes“, das hinausgeht über eine reine Planerstellung und für ein
Quartier umfassende (städtebauliche, soziale, etc.) Aufwertungsstrategien erarbeitet
und als Grundlage für eine Städtebaufördermaßnahme genommen werden kann.
Für die nördliche Innenstadt zwischen Kochsgasse und Bergrather Straße
hat die Stadt Eschweiler schon frühzeitig die städtebauliche Notwendigkeit
erkannt, diese Stadträume aufzuwerten und daher bereits ab 2009 ein
integriertes Handlungskonzept (VV 206/12 und 207/12) mit den Bürgern, der
Politik und den Fachämtern erstellt. Insbesondere die über die Jahre sich
verändernden Fragestellungen bei der Umstrukturierung des City-Center/Hertie-Komplexes
führten zu einer zweiten (VV 021/17) und dritten (VV 270/18) politisch
einstimmig beschlossenen Fortschreibung des Konzeptes. Dabei zeigt das
integrierte Handlungskonzept für die Jahre 2018-2023 bauliche Maßnahmen zur
Aufwertung der öffentlichen Räume und der Inde sowie weitere strategische
Instrumente (z.B. Fassadenprogramm, Verfügungsfonds) für das förmlich
festgelegte Sanierungsgebiet Eschweiler-Mitte auf. Ziel ist es die Eschweiler
Innenstadt durch gezielte und nachhaltige Maßnahmen zu stärken und sie als
vielfältigen Standort für Wirtschaft, Einzelhandel, Kultur, Wohnen sowie
öffentliche und private Dienstleistungen zu erhalten.
Die beantragte Aufstellung eines Masterplanverfahrens für die Innenstadt
vom Driesch bis zum Bushof würde eine Überlagerung der Planungen für das
Sanierungsgebiet „Eschweiler-Mitte“ bedeuten, was nach Einschätzung der
Verwaltung zu Konflikten mit der Städtebauförderung führen wird.
Die Verwaltung empfiehlt aus den oben genannten Gründen, die beantragten
Beschlussvorschläge abzulehnen.
Eine Ablehnung der Beschlüsse führt nicht zu haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen. Mit einer Umsetzung der Beschlussvorschläge kommen erhebliche Kosten (Grunderwerb, Projektentwicklung, Wettbewerbsauslobung, Planung, Gutachten, Baukosten, etc.) auf die Stadt zu, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beziffern sind.
Keine