Betreff
Förderung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/2021
Vorlage
156/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Auf Grundlage der Landeskontingentierung zur Förderung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/2021 wird die Kindertageseinrichtung BKJ „Wilhelmstraße“, Wilhelmstraße 48, des Trägers BKJ der Stadt Eschweiler, als neuntes Familienzentrum in Eschweiler entwickelt.

 


 

Mit Rundschreiben Nr. 42-6-2020 vom 11.03.2020 hat der Landschaftsverband Rheinland einen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.03.2020 übersandt (Anlage). Hiernach wird die Landesregierung zu den bisher in Nordrhein-Westfalen bestehenden 2.754 Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/2021 weitere 150 neue Familienzentren fördern.

 

Innerhalb dieses Kontingentes erhält die Stadt Eschweiler die Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden 8 Familienzentren, ein weiteres Familienzentrum im Kindergartenjahr 2020/2021 zu entwickeln.

 

Bisher wurden im Jugendamtsbezirk Eschweiler die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut:

 

Ø  Kindertageseinrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10 (Stadtteil Eschweiler-Ost, Träger: AWO KiSA gUG)

Ø  Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9 (Stadtteil Röthgen, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH)

Ø  Kindertageseinrichtung BKJ Jahnstraße, Jahnstraße 25 (Stadtteil Eschweiler-West, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)

Ø  Kindertageseinrichtung „Der kleine Prinz“, Friedrich-Ebert-Straße 46 – 48 (Stadtteil Dürwiß, Träger: AWO KiSA gUG)

Ø  Kath. Kindertageseinrichtung St. Theresia, Englerthsgärten 2 (Stadtmitte, Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul)

Ø  Kindertageseinrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße 1 a + 3 (Stadtteil Eschweiler-West, Träger: AWO KiSA gUG)

Ø  Kindertageseinrichtung BKJ „Purzelbaum“, Alte Rodung 100 (Stadtteil Pumpe-Stich, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)

Ø  Kindertageseinrichtung „Am Ringofen“, Ringofen 80 (Stadtteil Röthgen, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH)

 

Mit Schreiben vom 23.03.2020 hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler die Träger, die in Eschweiler Kindertageseinrichtungen betreiben, über die o.a. Information des Landschaftsverbandes Rheinland in Kenntnis gesetzt und um Rückmeldung bis 30.04.2020 gebeten, falls Interesse bestehe, eine Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum NRW weiterzuentwickeln. Die Träger AWO KiSA gUG und BKJ der Stadt Eschweiler wurden parallel hierzu telefonisch kontaktiert, da diese im Rahmen der letzten Kontingentierung für das Kindergartenjahr 2018/2019 entsprechende Bewerbungen eingereicht hatten, die jedoch keine Berücksichtigung finden konnten.

Sowohl die AWO KiSA gUG als auch die BKJ der Stadt Eschweiler haben gegenüber dem Jugendamt Eschweiler  erklärt, dass sie ihre Bewerbungen aus dem Jahr 2018 Aufrecht erhalten. Die BKJ hat ihren Antrag mit Schreiben vom 29.04.2020 nochmals untermauert.

 

Das Landesprogramm der Familienzentren besteht seit dem Kindergartenjahr 2006/2007. Der flächendeckende Ausbau begann im Kindergartenjahr 2007/2008 auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes und die Verteilung der Kontingente auf die örtlichen Jugendamtsbezirke nach dem Förderschlüssel „Kinder bis einschließlich sechs Jahre“.

Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen, nimmt die Landesregierung die Verteilung der Familienzentren an die örtlichen Jugendamtsbezirke seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 nach einem Index vor, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung der Kontingente wurden deshalb sowohl das Kriterium „Kinder unter sieben Jahren“ als auch „SGB-II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden an dieser Stelle gleich gewichtet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben.

 

Familienzentren sind vor allem für Kinder und Eltern mit Unterstützungsbedarf von besonderer Bedeutung. Denn, ob Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Benachteiligte Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und alltagsnahe Angebote um die Inanspruchnahme von Beratungs- und Bildungseinrichtungen zu erleichtern.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat Empfehlungen für kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf formuliert. Zum einen handelt es sich um sozialraumbezogene, zum anderen um einrichtungsbezogene Kriterien.

 

Indikatoren für sozialraumbezogene Kriterien sind:

 

  • Anteil der Kinder unter sieben Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
  • Anteil der Arbeitslosen – Anteil der arbeitslosen Eltern
  • Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Anteil von Hilfen zur Erziehung

 

Indikatoren für einrichtungsbezogene Kriterien sind:

 

  • Anteil der Eltern mit Beitragsbefreiung bzw. durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen
  • Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf

 

Die Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ liegt im Übergangsbereich der Sozialräume Bergrath und Röthgen. Im Stadtteil Dürwiß nimmt bereits die Kindertageseinrichtung „Der kleine Prinz“, die ebenfalls von der AWO KiSA gUG betrieben wird, die Aufgaben eines Familienzentrums wahr. Im Vergleich ist der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf im Stadtteil Dürwiß auch geringer als im Bereich Bergrath/Röthgen. Daher wurde auch bereits die Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ als sog. plusKita und andere Einrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf gemäß § 45 Kinderbildungsgesetz NRW ab 01.08.2020 in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen (vgl. VV Nummer 004/20). Im Übrigen gibt es für den Bereich der Süd-Ost-Stadtteile bisher noch keine Kindertageseinrichtung, die die Aufgaben als Familienzentren wahrnimmt.

Bereits im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage Nummer 078/18 wurden mit Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Ausbau der Familienzentren unter Hinzuziehung der o.g. Empfehlungen des MKFFI und den bisher aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ resultierenden Erfahrungen die Feststellung getroffen, bei der nächsten Kontingentierung die Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ bzw. eine andere in den Süd-Ost-Stadtteilen gelegene Kindertageseinrichtung zu berücksichtigen.

 

Die Arbeitsgruppe „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII hat sich in ihrer Sondersitzung am 12.05.2020 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Kita BKJ Wilhelmstraße im Kindergartenjahr 2020/2021 zum Familienzentrum weiterentwickelt werden soll.

 

Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss u.a. die Aufgabe, über die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nach § 16 KiBiz zu entscheiden.

 

Der Antrag für das neue Familienzentrum muss bis zum 15.06.2020 an den Landschaftsverband Rheinland gestellt werden. Laut Mitteilung vom Landschaftsverband Rheinland kann die entsprechende Beschlussfassung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auch nach der Antragstellung erfolgen, sofern dieses zeitnah geschieht.

 

Vor dem o.g. Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Kindertageseinrichtung BKJ „Wilhelmstraße“ im Kindergartenjahr 2020/2021 zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln und einen entsprechenden Förderantrag für diese Einrichtung zu stellen.

 


 

Die Einrichtung erhält ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 einen jährlichen Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 20.000,00 € (§ 43 Absatz 1 KiBiz NRW n.F.).

 

Die Landeszuweisungen für die Familienzentren werden vereinnahmt unter dem Ertragskonto 41413400 – LZW Familienzentren – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.

 

Die Landeszuweisungen werden an den Träger von Kindertageseinrichtungen über das Aufwandskonto 53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren – im gleichen Produkt weitergeleitet.

 

 

 

 


 

Keine.