Auf Grundlage der
Landeskontingentierung zur Förderung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr
2020/2021 wird die Kindertageseinrichtung BKJ „Wilhelmstraße“, Wilhelmstraße
48, des Trägers BKJ der Stadt Eschweiler, als neuntes Familienzentrum in Eschweiler
entwickelt.
Mit Rundschreiben Nr. 42-6-2020 vom 11.03.2020 hat der Landschaftsverband
Rheinland einen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.03.2020 übersandt (Anlage).
Hiernach wird die Landesregierung zu den bisher in Nordrhein-Westfalen
bestehenden 2.754 Familienzentren im Kindergartenjahr 2020/2021 weitere 150
neue Familienzentren fördern.
Innerhalb dieses Kontingentes erhält die Stadt Eschweiler die
Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden 8 Familienzentren, ein weiteres
Familienzentrum im Kindergartenjahr 2020/2021 zu entwickeln.
Bisher wurden im Jugendamtsbezirk Eschweiler die nachfolgenden
Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut:
Ø Kindertageseinrichtung „Wunderland“,
Pfarrer-Appelrath-Straße 10 (Stadtteil Eschweiler-Ost, Träger: AWO KiSA gUG)
Ø Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am
Burgfeld 9 (Stadtteil Röthgen, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH)
Ø Kindertageseinrichtung BKJ Jahnstraße,
Jahnstraße 25 (Stadtteil Eschweiler-West, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)
Ø Kindertageseinrichtung „Der kleine Prinz“,
Friedrich-Ebert-Straße 46 – 48 (Stadtteil Dürwiß, Träger: AWO KiSA gUG)
Ø Kath. Kindertageseinrichtung St. Theresia,
Englerthsgärten 2 (Stadtmitte, Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Peter und
Paul)
Ø Kindertageseinrichtung „Zauberhut“,
Franz-Rüth-Straße 1 a + 3 (Stadtteil Eschweiler-West, Träger: AWO KiSA gUG)
Ø Kindertageseinrichtung BKJ „Purzelbaum“, Alte
Rodung 100 (Stadtteil Pumpe-Stich, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)
Ø Kindertageseinrichtung „Am Ringofen“,
Ringofen 80 (Stadtteil Röthgen, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH)
Mit Schreiben vom 23.03.2020 hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler die
Träger, die in Eschweiler Kindertageseinrichtungen betreiben, über die o.a.
Information des Landschaftsverbandes Rheinland in Kenntnis gesetzt und um
Rückmeldung bis 30.04.2020 gebeten, falls Interesse bestehe, eine
Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum NRW weiterzuentwickeln. Die Träger
AWO KiSA gUG und BKJ der Stadt Eschweiler wurden parallel hierzu telefonisch
kontaktiert, da diese im Rahmen der letzten Kontingentierung für das
Kindergartenjahr 2018/2019 entsprechende Bewerbungen eingereicht hatten, die
jedoch keine Berücksichtigung finden konnten.
Sowohl die AWO KiSA gUG als auch die BKJ der Stadt Eschweiler haben
gegenüber dem Jugendamt Eschweiler
erklärt, dass sie ihre Bewerbungen aus dem Jahr 2018 Aufrecht erhalten.
Die BKJ hat ihren Antrag mit Schreiben vom 29.04.2020 nochmals untermauert.
Das Landesprogramm der Familienzentren besteht seit dem Kindergartenjahr
2006/2007. Der flächendeckende Ausbau begann im Kindergartenjahr 2007/2008 auf
der Basis des Kinderbildungsgesetzes und die Verteilung der Kontingente auf die
örtlichen Jugendamtsbezirke nach dem Förderschlüssel „Kinder bis einschließlich
sechs Jahre“.
Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber
benachteiligten Familien, gute Bildungschancen unabhängig von der sozialen
Herkunft zu ermöglichen, nimmt die Landesregierung die Verteilung der
Familienzentren an die örtlichen Jugendamtsbezirke seit dem Kindergartenjahr
2018/2019 nach einem Index vor, der sowohl soziale als auch demographische
Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung der Kontingente wurden deshalb
sowohl das Kriterium „Kinder unter sieben Jahren“ als auch
„SGB-II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den
jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden an dieser
Stelle gleich gewichtet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden,
Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu
benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben.
Familienzentren sind vor allem für Kinder und Eltern mit
Unterstützungsbedarf von besonderer Bedeutung. Denn, ob Kindern und
Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese
ergreifen, hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab.
Benachteiligte Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und
alltagsnahe Angebote um die Inanspruchnahme von Beratungs- und
Bildungseinrichtungen zu erleichtern.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat Empfehlungen für kleinräumige
Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
mit besonderem Unterstützungsbedarf formuliert. Zum einen handelt es sich um
sozialraumbezogene, zum anderen um einrichtungsbezogene Kriterien.
Indikatoren für sozialraumbezogene Kriterien sind:
- Anteil der Kinder unter sieben Jahren in
Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
- Anteil der Arbeitslosen – Anteil der
arbeitslosen Eltern
- Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund
- Anteil von Hilfen zur Erziehung
Indikatoren für einrichtungsbezogene Kriterien sind:
- Anteil der Eltern mit Beitragsbefreiung
bzw. durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen
- Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf
Die Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ liegt im Übergangsbereich der
Sozialräume Bergrath und Röthgen. Im Stadtteil Dürwiß nimmt bereits die
Kindertageseinrichtung „Der kleine Prinz“, die ebenfalls von der AWO KiSA gUG
betrieben wird, die Aufgaben eines Familienzentrums wahr. Im Vergleich ist der
Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf im Stadtteil Dürwiß auch geringer als
im Bereich Bergrath/Röthgen. Daher wurde auch bereits die
Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ als sog. plusKita und andere Einrichtung
mit zusätzlichem Sprachförderbedarf gemäß § 45 Kinderbildungsgesetz NRW ab
01.08.2020 in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen (vgl. VV Nummer
004/20). Im Übrigen gibt es für den Bereich der Süd-Ost-Stadtteile bisher noch
keine Kindertageseinrichtung, die die Aufgaben als Familienzentren wahrnimmt.
Bereits im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage Nummer 078/18 wurden mit
Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Ausbau der Familienzentren unter
Hinzuziehung der o.g. Empfehlungen des MKFFI und den bisher aus dem Betrieb der
Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ resultierenden Erfahrungen die
Feststellung getroffen, bei der nächsten Kontingentierung die
Kindertageseinrichtung „Wilhelmstraße“ bzw. eine andere in den
Süd-Ost-Stadtteilen gelegene Kindertageseinrichtung zu berücksichtigen.
Die Arbeitsgruppe „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII hat sich in
ihrer Sondersitzung am 12.05.2020 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Kita
BKJ Wilhelmstraße im Kindergartenjahr 2020/2021 zum Familienzentrum
weiterentwickelt werden soll.
Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d) der Satzung für das Jugendamt
der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss u.a. die Aufgabe, über die
Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nach § 16 KiBiz zu
entscheiden.
Der Antrag für das neue Familienzentrum muss bis zum 15.06.2020 an den
Landschaftsverband Rheinland gestellt werden. Laut Mitteilung vom
Landschaftsverband Rheinland kann die entsprechende Beschlussfassung im Rahmen
der örtlichen Jugendhilfeplanung auch nach der Antragstellung erfolgen, sofern
dieses zeitnah geschieht.
Vor dem o.g. Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die
Kindertageseinrichtung BKJ „Wilhelmstraße“ im Kindergartenjahr 2020/2021 zu
einem Familienzentrum weiterzuentwickeln und einen entsprechenden Förderantrag
für diese Einrichtung zu stellen.
Die Einrichtung erhält ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 einen jährlichen
Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 20.000,00 € (§ 43
Absatz 1 KiBiz NRW n.F.).
Die Landeszuweisungen für die Familienzentren werden vereinnahmt unter dem Ertragskonto 41413400 – LZW Familienzentren – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.
Die Landeszuweisungen werden an den Träger von Kindertageseinrichtungen über das Aufwandskonto 53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren – im gleichen Produkt weitergeleitet.
Keine.