Betreff
Situation der Turn- & Schwimmfahrten und des Schülerspezialverkehrs an den Schulen der Stadt Eschweiler vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Vorlage
151/20
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Zur Verhinderung von Insolvenzen und Entlassungen sowie zum Schutz der bestehenden Strukturen der Turn- & Schwimmfahrten und des Schülerspezialverkehrs wird dem Beförderungsunternehmen Firma Freizeitreisen Thoma GmbH für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Eschweiler für die Zeit der Schulschließungen ab dem 16.03.2020 ein freiwilliger Zuschuss gewährt.
  2. Für die Zeit vom 16.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt dabei folgende Regelung:

In den Fällen, in denen keine Fahrten anfallen, werden 50 % der regulär vereinbarten Tagespauschale gezahlt.

 

 

 


Die Stadt Eschweiler schreibt als Schulträger die Turn- & Schwimmfahrten sowie den Schülerspezialverkehr für jedes Schuljahr aus. Im Schuljahr 2019/2020 übernimmt die Firma Freizeitreisen Thoma GmbH die Schülerbeförderung.

 

Die Entscheidung des Landeskabinetts, vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie den Unterrichtsbetrieb im ganzen Land ab dem 16.03.2020 einzustellen, bedeutet für die Schulen in Eschweiler zunächst eine grundsätzliche Schulschließung. Der Schulbetrieb an den Grundschulen wurde ab dem 07.05.2020 sukzessive wieder aufgenommen, sodass die Durchführung des Schülerspezialverkehrs seitdem wieder erforderlich ist.

 

In dem bestehenden Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen ist der Fall, dass Beförderungen aufgrund von höherer Gewalt nicht ausgeführt werden können, nicht ausdrücklich geregelt. Ein Vergütungsanspruch dürfte in Anbetracht der wegfallenden Beförderungsleistungen im Ergebnis nicht gegeben sein.

 

In persönlichen Gesprächen wurde deutlich, dass sich das Unternehmen durch die derzeitigen Einnahmeausfälle in seiner Existenz bedroht sieht. Es verbliebe ein größerer Teil der Kosten nahezu unverändert auf dem Niveau des normalen Regelbetriebs.

 

Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass das Beförderungsunternehmen „nach der Krise“ wieder unverzüglich zwingend benötigt wird, um zu gewährleisten, dass die Turn- & Schwimmfahrten sowie der Schülerspezialverkehr kurzfristig im Rahmen der bestehenden Strukturen stattfinden können und die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs auf diese Weise sichergestellt wird.

 

Die StädteRegion Aachen hat als städteregionseinheitliche Regelung bereits vorgeschlagen, für die beauftragten Turn- & Schwimmfahrten sowie den Schülerspezialverkehr für die Zeit der landesweiten Schulschließungen vom 16.03.2020 bis zur Wiederaufnahme der Schülerbeförderung 50% der regulär vereinbarten Tagespauschale zu zahlen. Für Ferienzeiten sowie Feiertage wird kein Zuschuss gewährt. Alle Zahlungen, die dem Unternehmen für tatsächlich geleistete Beförderungen in diesem Zeitraum zustehen (z.B. in der Übergangszeit vom 16. – 18.03.2020), werden in diesem Zusammenhang bei der Berechnung auf den freiwilligen Zuschuss angerechnet.

 

Die Firma Freizeitreisen Thoma GmbH hat für den Monat März sogar 80% der Tagespauschale in Rechnung gestellt. Unter Würdigung der Tatsache, dass staatliche Hilfen zur Verfügung stehen, um einen Teil des Einnahmeausfalls aufzufangen, wird seitens der Verwaltung – analog zum Vorschlag der StädteRegion –  50% der Tagespauschale als angemessen angesehen, um die Leistungsfähigkeit des Beförderungsunternehmens sicherzustellen. Eine abschließende Prüfung, ob die freiwillige Leistung in jedem Fall ausreichend ist, um den Betrieb in seiner Existenz zu sichern, kann nicht erfolgen.

 

Da die beauftragten Beförderungsunternehmen in der Städteregion Aachen für verschiedene regionale Schulträger Schulfahrten durchführen, wurde das Thema am 09.04.2020 zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der städteregionsangehörigen Kommunen und dem Städteregionsrat abgestimmt. Alle Kommunen sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden und planten bzw. planen ebenfalls analog zum Vorschlag der StädteRegion Aachen ihre entsprechenden politischen Gremien hinsichtlich der Regelung einer Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu beteiligen.

 


Unter Produkt 032410101, Kostenstelle 40000000, Sachkonto 52790000 stehen Mittel für die Schülerbeförderung zur Verfügung. Aufgrund der Reduzierung der Rechnungen für die Monate März und April, ergeben sich Einsparungen in Höhe von 5.500 €. 


keine personellen Auswirkungen