- Zur Verhinderung von Insolvenzen und Entlassungen sowie zum Schutz
der bestehenden Strukturen der Turn- & Schwimmfahrten und des
Schülerspezialverkehrs wird dem Beförderungsunternehmen Firma
Freizeitreisen Thoma GmbH für die Schulen in Trägerschaft der Stadt
Eschweiler für die Zeit der Schulschließungen ab dem 16.03.2020 ein
freiwilliger Zuschuss gewährt.
- Für die Zeit vom 16.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des
Schulbetriebs gilt dabei folgende Regelung:
In den Fällen, in denen keine Fahrten anfallen, werden 50 % der regulär
vereinbarten Tagespauschale gezahlt.
Die Stadt Eschweiler schreibt als Schulträger die Turn- &
Schwimmfahrten sowie den Schülerspezialverkehr für jedes Schuljahr aus. Im
Schuljahr 2019/2020 übernimmt die Firma Freizeitreisen Thoma GmbH die
Schülerbeförderung.
Die Entscheidung des Landeskabinetts, vor dem Hintergrund der aktuellen
Coronavirus-Pandemie den Unterrichtsbetrieb im ganzen Land ab dem 16.03.2020
einzustellen, bedeutet für die Schulen in Eschweiler zunächst eine
grundsätzliche Schulschließung. Der Schulbetrieb an den Grundschulen wurde ab
dem 07.05.2020 sukzessive wieder aufgenommen, sodass die Durchführung des
Schülerspezialverkehrs seitdem wieder erforderlich ist.
In dem bestehenden Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen ist der Fall,
dass Beförderungen aufgrund von höherer Gewalt nicht ausgeführt werden können,
nicht ausdrücklich geregelt. Ein Vergütungsanspruch dürfte in Anbetracht der
wegfallenden Beförderungsleistungen im Ergebnis nicht gegeben sein.
In persönlichen Gesprächen wurde deutlich, dass sich das Unternehmen
durch die derzeitigen Einnahmeausfälle in seiner Existenz bedroht sieht. Es
verbliebe ein größerer Teil der Kosten nahezu unverändert auf dem Niveau des
normalen Regelbetriebs.
Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass das Beförderungsunternehmen
„nach der Krise“ wieder unverzüglich zwingend benötigt wird, um zu
gewährleisten, dass die Turn- & Schwimmfahrten sowie der
Schülerspezialverkehr kurzfristig im Rahmen der bestehenden Strukturen
stattfinden können und die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs auf diese Weise
sichergestellt wird.
Die StädteRegion Aachen hat als städteregionseinheitliche Regelung
bereits vorgeschlagen, für die beauftragten Turn- & Schwimmfahrten sowie
den Schülerspezialverkehr für die Zeit der landesweiten Schulschließungen vom
16.03.2020 bis zur Wiederaufnahme der Schülerbeförderung 50% der regulär
vereinbarten Tagespauschale zu zahlen. Für Ferienzeiten sowie Feiertage wird
kein Zuschuss gewährt. Alle Zahlungen, die dem Unternehmen für tatsächlich
geleistete Beförderungen in diesem Zeitraum zustehen (z.B. in der Übergangszeit
vom 16. – 18.03.2020), werden in diesem Zusammenhang bei der Berechnung auf den
freiwilligen Zuschuss angerechnet.
Die Firma Freizeitreisen Thoma GmbH hat für den Monat März sogar 80% der
Tagespauschale in Rechnung gestellt. Unter Würdigung der Tatsache, dass
staatliche Hilfen zur Verfügung stehen, um einen Teil des Einnahmeausfalls
aufzufangen, wird seitens der Verwaltung – analog zum Vorschlag der
StädteRegion – 50% der Tagespauschale
als angemessen angesehen, um die Leistungsfähigkeit des
Beförderungsunternehmens sicherzustellen. Eine abschließende Prüfung, ob die
freiwillige Leistung in jedem Fall ausreichend ist, um den Betrieb in seiner
Existenz zu sichern, kann nicht erfolgen.
Da die beauftragten Beförderungsunternehmen in der Städteregion Aachen
für verschiedene regionale Schulträger Schulfahrten durchführen, wurde das
Thema am 09.04.2020 zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der
städteregionsangehörigen Kommunen und dem Städteregionsrat abgestimmt. Alle
Kommunen sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden und planten bzw. planen
ebenfalls analog zum Vorschlag der StädteRegion Aachen ihre entsprechenden
politischen Gremien hinsichtlich der Regelung einer Zahlung in Höhe von 50 %
der vereinbarten Vergütung zu beteiligen.
Unter Produkt 032410101, Kostenstelle 40000000, Sachkonto 52790000 stehen Mittel für die Schülerbeförderung zur Verfügung. Aufgrund der Reduzierung der Rechnungen für die Monate März und April, ergeben sich Einsparungen in Höhe von 5.500 €.
keine personellen Auswirkungen