hier: Sachstand der Eigentümer*innenabfrage zum Baulandkataster
Der Sachverhalt wird
zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Eschweiler ist bestrebt, neben der moderaten Ausweisung neuer
Wohngebiete auf der „grünen Wiese“, insbesondere die bereits vorhandenen
Wohnbaupotenziale im Sinne einer nachhaltigen, flächensparenden
Stadtentwicklung zu aktivieren und einer Wohnbebauung zuzuführen. Dies soll
durch die Schließung von Baulücken, die Aktivierung von Brachen oder die
Nachverdichtung des Bestandes erreicht werden. Zahlreiche Flächen im Eigentum
der Stadt, z.B. ehemalige Sportanlagen, wurden so in den vergangenen Jahren
(und auch aktuell) einer Wohnbebauung zugeführt. Der überwiegende Teil der noch
nicht aktivierten Wohnbauflächenpotenziale in Eschweiler ist jedoch in privater
Hand. Die Stadt führt dazu ein entsprechendes Baulandkataster, in dem alle
Baulücken (erschlossene und unmittelbar bebaubare Grundstücke), Baugebiete nach
§30 Baugesetzbuch (BauGB) (im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes),
potenzielle Wohnbauflächen nach §34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) sowie mögliche Entwicklungsflächen für Wohnbebauung
dokumentiert werden, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen (W) sowie im
Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) gesichert sind.
Obwohl die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt auf private Eigentümer
begrenzt sind, wurden im Herbst 2019 alle Eigentümer*innen von Baulücken im
Eschweiler Stadtgebiet angeschrieben. Mit einem kurzen Fragebogen wurde die
Bereitschaft zum Verkauf oder zur eigenen Entwicklung der Grundstücke abgefragt
(VV 323/19). Die Abfrage umfasste 257 Baugrundstücke (Baulücken) mit
zusammen rund 14,8 ha Grundstücksfläche, die nach erster Einschätzung
erschlossen sind und daher unmittelbar bebaut werden könnten. Insgesamt wurden 172
Eigentümer*innen angeschrieben; 42 Eigentümer*innen besitzen mehrere Grundstücke,
130 dagegen nur jeweils ein Grundstück.
Insgesamt wurden 104 bei der Verwaltung eingegangene Antworten
(und ausgefüllte Fragebögen) der angeschriebenen Eigentümer*innen ausgewertet.
Dies entspricht einer Rücklaufquote von 60%, bezogen auf die Eigentümer*innen.
Bezogen auf die 142 Grundstücke, zu denen sich die Eigentümer*innen
äußerten, entspricht dies einer Rücklaufquote von 55%.
Nur ein geringer Teil der Eigentümer*innen signalisierte eine
Verkaufsbereitschaft ihrer Grundstücke: 23 von 129 Grundstücken der
„Einfacheigentümer*innen“ (=18%) und 6 von 128 Grundstücken der
„Mehrfacheigentümer*innen“ (=5%). Dieses Ergebnis bestätigt noch einmal die
bisherigen Erfahrungen der Verwaltung. Die überwiegende Zahl der
verkaufsbereiten Eigentümer*innen beabsichtigt, die Grundstücke in den
kommenden Jahren privat an Dritte oder innerhalb der Familie zu veräußern.
Folgende Gründe wurden angegeben, warum ein Verkauf der Grundstücke
derzeit oder auch zukünftig nicht in Frage kommt:
-
Bevorratung
der Flächen für eine zukünftige Eigennutzung oder Nutzung durch Erben.
-
Kapitalanlage
und Verwertung derzeit nicht geplant.
-
Derzeitige
Nutzung als Haus- und Kleingarten, Parkplatz, Obstwiese oder Pferdeweide soll
nicht aufgeben werden.
Um der seit Jahren starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken
nachzukommen, wird die Stadt trotz der großen Anzahl an Baulücken, die dem
Wohnungsbau auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen, auch zukünftig
weitere Wohngebiete ausweisen müssen.
Mit den derzeit geplanten und kurzfristig vermarktbaren, städtischen und
privaten Baugrundstücken kann diese hohe Nachfrage in den nächsten 3-5 Jahren
gedeckt werden. Im Zuge der mittel- bis langfristigen Planung wird die
Verwaltung jedoch verstärkt auch im Bereich der Umsetzung von Wohnbauflächenreserven
aktiv werden und hier insbesondere darauf hinwirken müssen, dass private
Wohnbauflächen im Bereich seit Jahren rechtskräftiger aber bis heute nicht
umgesetzter Bebauungspläne (§30 BauGB) – nach Baulandkataster rund 12 ha
Bruttobauland - kontinuierlich dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
Andernfalls soll geprüft werden, ob diese hier gebundenen Entwicklungsreserven
des Flächennutzungsplanes im Zuge von Aufhebungsverfahren der Bebauungspläne
freigesetzt und an anderer Stelle durch neues Baurecht auch konkret zeitnah
umgesetzt werden können.
Die Verwaltung beabsichtigt zudem, das Baulückenkataster kontinuierlich
zu pflegen und in regelmäßigen Abständen über erneute Abfragen der
Verkaufsbereitschaft privater Baulückeneigentümer*innen zu aktualisieren.
Eine Veröffentlichung der Baulücken in einem Baulandkataster nach § 200,
Abs. 3 Satz 2 BauGB wird derzeit geprüft.
Keine
Die Betreuung des
Baulückenkatasters bindet personelle Kapazitäten im Planungsamt und dort in der
Stabstelle nachhaltige Entwicklung.