1. Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die Neufassung und Umbenennung der Richtlinie über
Nutzungsbeiträge kommunaler Sportanlagen im Stadtgebiet rückwirkend zum
01.01.2020.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Erfahrungen mit „e2watch“ im Sportausschuss zu berichten.
Der Rat der Stadt
Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 beschlossen, den Haushaltsansatz
unter Sachkonto 43213400, Entgelte Sportstättenbenutzung, Produkt-/Kostenträger-Codes 084240101,
Sportstätten, Kostenstelle 40000000 auf 30.000 Euro zu senken mit der
Konsequenz, die Energiekostenbeiträge
für die Nutzung kommunaler Sportanlagen im Stadtgebiet zu halbieren.
Das
Rechnungsergebnis 2018 betrug
einnahmeseitig 51.595 €. Für 2020 sind auftragsgemäß 30.000 € veranschlagt.
Als Konsequenz des Ratsbeschlusses
ist die Neufassung der Richtlinie der
Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung kommunaler
Sportanlagen im Stadtgebiet erforderlich.
Unabhängig von
diesem politischen Auftrag sind auch aufgrund des durch den Coronavirus
bedingten Ausfalls an Hallennutzungszeiten Mindereinnahmen bei der
Energiekostenbeteiligung zu erwarten. Zudem wurde gemäß Ratsbeschluss vom
24.06.2020 zu Verwaltungsvorlage 202/20 die Erhebung dieser Entgelte für die
Zeit vom 13.03.2020 bis 31.08.2020 ausgesetzt.
Um dem Ansinnen des
Rates Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, die
Energiekostenbeteiligung der Vereine nur für die Regelnutzung zu halbieren. Für
Sondernutzungen, die auch höhere Kosten verursachen können, sollte nach
Auffassung der Verwaltung der aktuelle Energiekostenbeitrag beibehalten werden.
Im Rahmen der
Beratungen der Verwaltungsvorlage 184/19 über die Ausrichtung der Heimspiele
der B-Jugend-Bundesligamannschaft von Alemannia Aachen auf dem Sportpark am See
in Eschweiler-Dürwiß wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, in diesem Fall
keine Gebühren im Rahmen der Energiekostenbeteiligung einzufordern. Begründet
wurde diese Entscheidung mit der mit diesen Spielen verbundenen Förderung des
Jugendfußballs und der Werbung für die Stadt Eschweiler sowie der Tatsache,
dass es bei der Verabschiedung der geltenden Richtlinie noch keine
hochklassigen Jugendligen gegeben habe. Insofern konnte dieses bei der
Verabschiedung der Richtlinie am 29.03.2006 auch nicht berücksichtigt werden.
Unter
Berücksichtigung der genannten Argumente einerseits und den bei den Spielen
entstehenden Kosten andererseits schlägt die Verwaltung vor, künftig bei
Jugend- und Juniorenspielen auswärtiger Fußballmannschaften ab der Spielklasse
Regionalliga bei Einfachnutzungen einen Energiekostenbeitrag in Höhe von 150,00
€ und bei Mehrfachnutzungen einen Betrag in Höhe von 250,00 € zu erheben.
Bei der Neufassung
ist aus diesem Grund eine Ergänzung der Richtlinie der Stadt Eschweiler über
die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung kommunaler Sportanlagen im
Stadtgebiet notwendig. Deshalb müsste
hier unter 3.2.2 d) folgender Passus ergänzt werden:
„Für Jugend- und
Juniorenmannschaften auswärtiger Fußballvereine ab der Spielklasse Regionalliga
wird eine Energiekostenbeteiligung in Höhe von 150,00 € bei Einfachnutzungen (Freundschaftsspiele,
Leichtathletikveranstaltungen o.ä.) bzw. 250,00
€ bei Mehrfachnutzungen (Turniere o.ä.) erhoben.“
Auf der Basis der
bisher geltenden Richtlinien müsste von auswärtigen Fußballvereinen ab der
Spielklasse Oberliga grundsätzlich unabhängig von der Altersklasse eine
Energiekostenpauschale in Höhe von 500 € erhoben werden. Wie bereits
ausgeführt, hält die Verwaltung einen kompletten Verzicht auf eine
Kostenbeteiligung in diesen Fällen für nicht angezeigt. Vor dem Hintergrund der
im Rahmen der Beratungen zur VV 184/19 dokumentierten politischen
Willensbekundung wird eine moderate Regelung für Jugend- und
Juniorenmannschaften ab der Spielklasse Regionalliga vorgeschlagen.
Im Rahmen der
beabsichtigten Zusammenfassung der Betriebe gewerblicher Art (BgA)
Energiekostenbeteiligung und Bäder zu dem BgA Sportanlagen ist die nun zu
beschließende Richtlinie dahingehend zu ergänzen, dass die Nutzungsgebühren
jeweils mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz auszuweisen sind. Zudem ist eine
Umbenennung der Richtlinie erforderlich. Nach Zusammenfassung zu dem BgA
Sportanlagen kann nicht mehr von Energiekostenbeteiligung gesprochen werden.
Die Bezeichnung lautet dann Nutzungsbeitrag. Eine entsprechende Anpassung ist
in der Neufassung vorgenommen worden.
Zurzeit
führt die Stadt Eschweiler sukzessive das Energieerfassungsprogramm
"e2watch" ein.
Mit
diesem Programm ist eine transparente Erfassung des Verbrauchs von Strom, Gas,
Wärme, Wasser und Öl möglich. Auf diese Weise können energetische Schwachstellen erkannt und behoben werden.
Damit können dann der Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten der
Vereinsnutzung in den Hallen exakt berechnet werden.
Das
Programm soll im nächsten Jahr auch in den Sporthallen eingerichtet werden.
Auf
dieser Grundlage kann dann ein verbrauchsorientierter von der bisherigen Regelung abweichender
Vorschlag zur Energiekostenbeteiligung entwickelt werden.
Die aktuelle
Richtlinie ist als Anlage I beigefügt. Der Entwurf der Neufassung der
Richtlinie ist als Anlage II beigefügt.
keine
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