Betreff
Neufassung und Umbenennung der Richtlinie der Stadt Eschweiler über Nutzungsbeiträge für kommunale Sportanlagen im Stadtgebiet
Vorlage
135/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Neufassung und Umbenennung der Richtlinie über Nutzungsbeiträge kommunaler Sportanlagen im Stadtgebiet rückwirkend zum 01.01.2020.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Erfahrungen mit „e2watch“  im Sportausschuss zu berichten.


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 beschlossen, den Haushaltsansatz unter Sachkonto 43213400, Entgelte Sportstättenbenutzung, Produkt-/Kostenträger-Codes 084240101, Sportstätten, Kostenstelle 40000000 auf  30.000 Euro zu senken mit der Konsequenz,  die Energiekostenbeiträge für die Nutzung kommunaler Sportanlagen im Stadtgebiet zu halbieren.

 

Das Rechnungsergebnis 2018  betrug einnahmeseitig 51.595 €. Für 2020 sind auftragsgemäß 30.000 € veranschlagt.

 

Als Konsequenz des Ratsbeschlusses ist die Neufassung der Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung kommunaler Sportanlagen im Stadtgebiet erforderlich.

 

Unabhängig von diesem politischen Auftrag sind auch aufgrund des durch den Coronavirus bedingten Ausfalls an Hallennutzungszeiten Mindereinnahmen bei der Energiekostenbeteiligung zu erwarten. Zudem wurde gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.2020 zu Verwaltungsvorlage 202/20 die Erhebung dieser Entgelte für die Zeit vom 13.03.2020 bis 31.08.2020 ausgesetzt.

 

Um dem Ansinnen des Rates Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, die Energiekostenbeteiligung der Vereine nur für die Regelnutzung zu halbieren. Für Sondernutzungen, die auch höhere Kosten verursachen können, sollte nach Auffassung der Verwaltung der aktuelle Energiekostenbeitrag beibehalten werden.

 

Im Rahmen der Beratungen der Verwaltungsvorlage 184/19 über die Ausrichtung der Heimspiele der B-Jugend-Bundesligamannschaft von Alemannia Aachen auf dem Sportpark am See in Eschweiler-Dürwiß wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, in diesem Fall keine Gebühren im Rahmen der Energiekostenbeteiligung einzufordern. Begründet wurde diese Entscheidung mit der mit diesen Spielen verbundenen Förderung des Jugendfußballs und der Werbung für die Stadt Eschweiler sowie der Tatsache, dass es bei der Verabschiedung der geltenden Richtlinie noch keine hochklassigen Jugendligen gegeben habe. Insofern konnte dieses bei der Verabschiedung der Richtlinie am 29.03.2006 auch nicht berücksichtigt werden.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Argumente einerseits und den bei den Spielen entstehenden Kosten andererseits schlägt die Verwaltung vor, künftig bei Jugend- und Juniorenspielen auswärtiger Fußballmannschaften ab der Spielklasse Regionalliga bei Einfachnutzungen einen Energiekostenbeitrag in Höhe von 150,00 € und bei Mehrfachnutzungen einen Betrag in Höhe von 250,00 € zu erheben.

 

Bei der Neufassung ist aus diesem Grund eine Ergänzung der Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung kommunaler Sportanlagen im Stadtgebiet notwendig.  Deshalb müsste hier unter 3.2.2 d) folgender Passus ergänzt werden:

 

„Für Jugend- und Juniorenmannschaften auswärtiger Fußballvereine ab der Spielklasse Regionalliga wird eine Energiekostenbeteiligung in Höhe von 150,00 € bei Einfachnutzungen (Freundschaftsspiele, Leichtathletikveranstaltungen o.ä.) bzw. 250,00 € bei Mehrfachnutzungen (Turniere o.ä.) erhoben.“

 

Auf der Basis der bisher geltenden Richtlinien müsste von auswärtigen Fußballvereinen ab der Spielklasse Oberliga grundsätzlich unabhängig von der Altersklasse eine Energiekostenpauschale in Höhe von 500 € erhoben werden. Wie bereits ausgeführt, hält die Verwaltung einen kompletten Verzicht auf eine Kostenbeteiligung in diesen Fällen für nicht angezeigt. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Beratungen zur VV 184/19 dokumentierten politischen Willensbekundung wird eine moderate Regelung für Jugend- und Juniorenmannschaften ab der Spielklasse Regionalliga vorgeschlagen.

 

Im Rahmen der beabsichtigten Zusammenfassung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) Energiekostenbeteiligung und Bäder zu dem BgA Sportanlagen ist die nun zu beschließende Richtlinie dahingehend zu ergänzen, dass die Nutzungsgebühren jeweils mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz auszuweisen sind. Zudem ist eine Umbenennung der Richtlinie erforderlich. Nach Zusammenfassung zu dem BgA Sportanlagen kann nicht mehr von Energiekostenbeteiligung gesprochen werden. Die Bezeichnung lautet dann Nutzungsbeitrag. Eine entsprechende Anpassung ist in der Neufassung vorgenommen worden.

 

Zurzeit führt die Stadt Eschweiler sukzessive das Energieerfassungsprogramm "e2watch" ein.

Mit diesem Programm ist eine transparente Erfassung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wärme, Wasser und Öl möglich. Auf diese Weise können energetische  Schwachstellen erkannt und behoben werden. Damit können dann der Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten der Vereinsnutzung in den Hallen exakt berechnet werden.

 

Das Programm soll im nächsten Jahr auch in den Sporthallen eingerichtet werden.

 

Auf dieser Grundlage kann dann ein verbrauchsorientierter  von der bisherigen Regelung abweichender Vorschlag zur Energiekostenbeteiligung entwickelt  werden.

 

Die aktuelle Richtlinie ist als Anlage I beigefügt. Der Entwurf der Neufassung der Richtlinie ist als Anlage II beigefügt.

 


keine

 


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