Betreff
Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Sportpark am See, Eschweiler-Dürwiß
Vorlage
133/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.       Der FC Eschweiler 2020 e.V. erhält einen Zuschuss  zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes in Höhe der tatsächlich dazu nachweislich aufgebrachten Aufwendungen bis zu max. 500.000 €. Ein Verwendungsnachweis ist seitens des Vereins der Verwaltung vorzulegen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertragliche Vereinbarung mit dem FC Eschweiler 2020 e.V. sowohl im Hinblick auf die technische Umsetzung der geplanten Maßnahme unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, des schonenden Umgangs von Ressourcen und einer umweltgerechten späteren Entsorgung des Kunstrasens in die Kreislaufwirtschaft als auch zur Abklärung von eventuellen Einsparungsmaßnahmen zu treffen.

 


Mit Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler  2020 am 03.12.2019 wurden 500.000 € für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes  auf der Sportanlage  „Sportpark am See“ in den Haushalt 2020 eingestellt. Diese Beschlussfassung erfolgte mit der Maßgabe, dass zum einen die Fusion der Vereine erfolgreich vollzogen und zum anderen das Grundstück der Sportanlage Hubert-Bündgens-Stadion verkauft wird.

 

Die Argumente, die für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes sprechen, wurden auch schon im Rat anlässlich der Beschlüsse über die Errichtung der Kunstrasenplätze Bergrath, Hehlrath und Hastenrath erörtert.

 

Kurz zusammengefasst hat ein Kunstrasenplatz gegenüber den anderen Belagarten - Rasen und Tenne – den deutlichen Vorteil, dass er ganzjährig, weitgehend witterungsunabhängig bespielbar ist. Witterungsbedingte Ausfälle von Spielen und Trainingseinheiten sind auf Kunstrasenplätzen seltener. Die Auslastung aufgrund stärkerer Belastbarkeit und damit der Nutzen für die Vereine sind wesentlich höher.

 

Weiterhin ist die Akzeptanz gerade bei Jugendlichen hoch. Vereine mit alleine einem Tennenplatz haben wegen des mangelnden Interesses der Jugendlichen kaum noch eine Zukunftsperspektive. Vereine mit Kunstrasen können sich hier eindeutig profilieren.

 

Am 30.01.2020 fassten die Vereine Fortuna 08 Weisweiler, SC Bewegung Laurenzberg und FC Germania Dürwiß den Beschluss, zum 01.07.2020 zum FC Eschweiler zu fusionieren. Künftige gemeinsame Sportstätte wird der „Sportpark am See“ in Eschweiler Dürwiß sein.

 

Der neue Verein verfügt dann über zwei Rasenplätze und zunächst drei Tennenplätze.

 

Nach Rücksprache mit dem Verein geht die Verwaltung davon aus, dass in der kommenden Saison vier Seniorenmannschaften, eine Damenmannschaft und 16 Jungen-Jugendmannschaften und eventuell noch eine Mädchenmannschaft zum Ligabetrieb antreten werden.

 

Die Ausstattung mit einem Kunstrasen wird die Bemühungen des neuen Vereins, die Jugendarbeit noch weiter zu fördern, unterstützen und letztlich auch der Stadt Eschweiler im Zuge einer präventiven Jugendarbeit Kostenvorteile bringen.

 

Vereinsvertreter und Mitarbeiter der Verwaltung kamen in Gesprächen überein, dass der Kunstrasen robust und langlebig sein solle. Die Neuanlage des Kunstrasens solle unter höchstmöglich ökologischen Aspekten erfolgen.

 

Weitere ökologische Aspekte sollen von der Dämmschicht bis zum eigentlichen Kunstrasen und einer möglichen Befüllung garantiert sein.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass eine spätere Sanierung und damit verbundene Demontage des Kunstrasens umweltneutral erfolgen sollte und die zu entsorgende Masse in die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des stofflichen Recyclings eingebracht werden kann.

 

Entsprechend den Vorstellungen des Vereins soll eine elastische Dämmschicht  gewählt werden. Der „Rasen“ sollte aus geraden und gekräuselten Fäden aus einem Polymer bestehen. Dieses Konstrukt trägt dazu bei, dass die Befüllung des Kunstrasens nicht so leicht abgetragen wird.

 

Eine eventuelle Befüllung soll  zu einhundert Prozent aus natürlichen Füllstoffen wie z.B. Kork oder Sand sein. Der Anteil an Austragungen von Mikroplastikteilchen in das Grundwasser soll minimiert oder wenn möglich weitgehend vermieden werden.

 

Verein und Verwaltung kamen überein, den in der Anlage I als 3-4 bezeichneten Platz zur Umgestaltung zu nutzen.

 

Aufgrund des im Rahmen des Sportförderplans erstellten Gutachtens des Garten- und Landschaftsarchitekten Reepel ist davon auszugehen, dass die vorhandene Drainage weiter genutzt werden kann.

 

Zu berücksichtigen ist, dass der ausgesuchte Platz laut Sportplatzgutachten aus dem Jahr 2018 saniert werden müsste. Die damals geschätzten Sanierungskosten in Höhe von  ca. 140.000 € würden bei einer Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf diesem Tennenplatz entfallen.

 

Die Sportanlage in Weisweiler kann einem anderen Verwendungszweck zugeführt werden. Eine noch für 2019 vorgesehene Rennovation des Tennenplatzes in Weisweiler wurde nicht durchgeführt. Stattdessen erfolgte diese auf dem Tennenplatz 3-5 (siehe Anlage I) in der Sportanlage „Sportpark am See“.

 

Durch den Wegfall der Sportanlage in Weisweiler entfallen notwendige Sanierungsmaßnahmen in Höhe von  ca. 130.000 € für den dortigen Tennenplatz und ca. 48.000 €  für den Rasenplatz (laut Gutachten Reepel 2018) also insgesamt 178.000 €. Diese Kosten müssten nicht mehr in die Haushalte der Folgejahre aufgenommen werden.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass die Pflege- und Unterhaltsaufwendungen (Zuwendung an den Sportverein) für die Sportanlage in Weisweiler in Höhe von 7.860,00 € jährlich entfallen würden (Haushaltsstelle 52419680 „Unterhaltung Grünfläche durch Vereine“).

 

Außerdem entfallen alle 5 Jahre  ca. 12.000 € Rennovationskosten für den Rasenplatz und 15.000 € für den Tennenplatz. Dieses sind durchschnittlich jährlich ca. 5.500 €. Weiterhin können 1.000 € pro Jahr an Düngemitteln für den Rasenplatz Weisweiler eingespart werden (Haushaltsstelle 52421600 „Unterhaltung Sportstätten“).

 

Für den Platz 3-4 (siehe Anlage I) in Dürwiß könnten  auch die alle 5 Jahre anfallenden Rennovationskosten in Höhe von  15.000 € eingespart werden. Dieser Betrag müsste allerdings zur Pflege des Kunstrasens aufgebracht werden.

 

Der Verein FC Eschweiler 2020 e.V. hat schriftlich erklärt, dass er in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung die Bauherrschaft für die Errichtung des Kunstrasenplatzes übernehmen würde (Anlage II). Die Verwaltung schlägt die vertraglich geregelte Übertragung der Bauherrschaft an den Verein auch deshalb vor, um die zeitnahe Umsetzung und Begleitung des Projektes zu garantieren. Der Kunstrasenplatz  bleibt im Eigentum der Stadt Eschweiler.

 


Im Finanzplan stehen beim Produkt 084240101, Sportstätten, Sachkonto 09110002, unter der Investitionsnummer IV20AIB057 insgesamt 500.000 € für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes  auf dem Gelände „Sportpark am See“ zur Verfügung.

 


Es wird Personal des Amtes für Schulen, Sport und Kultur und der Abteilung Freiraum und Grünordnung gebunden.