Dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
02.04.2020 |
gez. Bertram |
gez. Peters |
Die Straßenbaulast für die Omerbachbrücke Cäcilienstraße liegt bei der
StädteRegion Aachen, die auch die turnusmäßigen Brückenprüfungen durchführen
lässt. Die Stadt Eschweiler ist für die Unterhaltung und Wartung der
Nebenanlagen/Gehwege zuständig und demnach auch bei dem Ersatzneubau der Brücke
zu beteiligen.
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Brückenprüfung im Jahre 2019 und der
Empfehlungen des Prüfingenieurs sollte die Brücke mittelfristig erneuert
werden, da andernfalls Einschränkungen bzw. Sperrungen für die Nutzung der
Brücke zu erwarten sind. Die Zustandsnote der Brücke ist „nicht ausreichend“
und die Standsicherheit des Bauwerks ist bereits beeinträchtigt.
Der beabsichtigte Ersatzneubau der Brücke ist eine Gemeinschaftsmaßnahme
der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler. Nachdem die politischen
Gremien der StädteRegion Aachen dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zum
gemeinsamen Ersatzneubau der Omerbachbrücke zugestimmt haben, wird hiermit die
Vereinbarung ebenfalls zur Beschlussfassung dem Ausschuss vorgelegt.
Wesentliche Vertragsinhalte, Art und Umfang der Maßnahme werden in
Abstimmung mit der StädteRegion Aachen geplant. Die Stadt führt die
Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der StädteRegion Aachen durch. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der weiteren zu regelnden Details
auf den Wortlaut der Vereinbarung verwiesen.
Für die Erneuerung der Brücke sollen zwei separate Förderanträge von der
StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler bei der Bezirksregierung Köln nach
dem Programm FöRi-kom-Stra gestellt werden. Hierfür ist eine Förderung bis zu
70 % der Baukosten möglich.
Der Anteil der Stadt Eschweiler an der Brücke im öffentlichen Verkehrsraum beträgt 54 %, der Anteil der StädteRegion 46 %. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung beträgt der Kostenanteil der Stadt Eschweiler für die Erneuerung ca. 330.000 €.
Nach derzeitigem Stand soll im Jahr 2020 mit der Planung und im Jahr 2021 mit der Bauausführung begonnen werden. Im Haushaltsplan 2020 wurden bei dem Produkt 125420101 - Kreisstraße – geführten Sachkonto 09110002, IV20AIB036 - Brücke Cäcilienstraße - für das Jahr 2020 50.000 € mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 280.000 €, kassenwirksam im Jahr 2021, veranschlagt. Aufgrund des frühen Planungsstadiums wurden die Fördermittel haushaltsrechtlich noch nicht berücksichtigt.
Die Maßnahme wird seitens der Abteilung 660 - Straßenbau und Verkehr betreut. .