Betreff
Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ersatzneubau der Omerbachbrücke im Zuge der K18 - Cäcilienstraße in Eschweiler-Nothberg
Vorlage
111/20
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

Dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

02.04.2020

 

 

 

gez. Bertram

 

gez. Peters

 

 


Die Straßenbaulast für die Omerbachbrücke Cäcilienstraße liegt bei der StädteRegion Aachen, die auch die turnusmäßigen Brückenprüfungen durchführen lässt. Die Stadt Eschweiler ist für die Unterhaltung und Wartung der Nebenanlagen/Gehwege zuständig und demnach auch bei dem Ersatzneubau der Brücke zu beteiligen.

 

Aufgrund der Ergebnisse der letzten Brückenprüfung im Jahre 2019 und der Empfehlungen des Prüfingenieurs sollte die Brücke mittelfristig erneuert werden, da andernfalls Einschränkungen bzw. Sperrungen für die Nutzung der Brücke zu erwarten sind. Die Zustandsnote der Brücke ist „nicht ausreichend“ und die Standsicherheit des Bauwerks ist bereits beeinträchtigt.

 

Der beabsichtigte Ersatzneubau der Brücke ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler. Nachdem die politischen Gremien der StädteRegion Aachen dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zum gemeinsamen Ersatzneubau der Omerbachbrücke zugestimmt haben, wird hiermit die Vereinbarung ebenfalls zur Beschlussfassung dem Ausschuss vorgelegt.

 

Wesentliche Vertragsinhalte, Art und Umfang der Maßnahme werden in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen geplant. Die Stadt führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der StädteRegion Aachen durch. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der weiteren zu regelnden Details auf den Wortlaut der Vereinbarung verwiesen.

 

Für die Erneuerung der Brücke sollen zwei separate Förderanträge von der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler bei der Bezirksregierung Köln nach dem Programm FöRi-kom-Stra gestellt werden. Hierfür ist eine Förderung bis zu 70 % der Baukosten möglich.

 


Der Anteil der Stadt Eschweiler an der Brücke im öffentlichen Verkehrsraum beträgt 54 %, der Anteil der StädteRegion 46 %. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung beträgt der Kostenanteil der Stadt Eschweiler für die Erneuerung ca. 330.000 €.

 

Nach derzeitigem Stand soll im Jahr 2020 mit der Planung und im Jahr 2021 mit der Bauausführung begonnen werden. Im Haushaltsplan 2020 wurden bei dem Produkt 125420101 - Kreisstraße – geführten Sachkonto 09110002, IV20AIB036 - Brücke Cäcilienstraße - für das Jahr 2020 50.000 € mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 280.000 €, kassenwirksam im Jahr 2021, veranschlagt. Aufgrund des frühen Planungsstadiums wurden die Fördermittel haushaltsrechtlich noch nicht berücksichtigt.

 


Die Maßnahme wird seitens der Abteilung 660 - Straßenbau und Verkehr betreut. .