Betreff
Verzicht auf die Bildung einer Mehrklasse in der Gesamtschule Waldschule
Vorlage
108/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderung in der Verwaltungsvorlage Nr. 357/19 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler am 3.12.2019 nach Vorberatung im Schulausschuss am 21.11.2019 die Bildung einer Mehrklasse in der Gesamtschule Waldschule zum Schuljahr 2020/21, wenn die Anmeldezahlen dies rechtfertigen.

 

Die Gesamtschule Waldschule befand sich in der Zeit vom 31.01.2020 (nach der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse) bis zum 7.2.2020 im sog. vorgezogenen Anmeldeverfahren.

Entgegen der Erwartung kamen nur 116 Schülerinnen und Schüler für die künftige 5. Jahrgangsstufe zur Anmeldung, von denen 97 Regelschüler und 11 Förderschüler, somit insgesamt 108 Schülerinnen und Schüler aufgenommen wurden.

 

Für die Sek. II wurden 18 Schülerinnen und Schüler angemeldet.

Im Vergleich zu den Vorjahren gelangten erheblich weniger Kinder zu Anmeldung für die 5. Jgst. Wie bereits in der VV 357/19 dargestellt, wurden im Jahr 2019 75 Kinder  und im Jahr 2018 32 Kinder abgelehnt. Aufgrund dessen wurde seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass auch für das kommende Schuljahr eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der Anmeldungen und der Kapazität der zur Verfügung stehenden Plätze eintreten könnte.

 

Dass nun in diesem Jahr nur 8 Kinder abgelehnt werden mussten, war sowohl für die Schulleitung als auch für die Verwaltung überraschend. Die Schulleitung hat von den zur Anmeldung erschienen Eltern die Rückmeldung erhalten, dass in Elternkreisen das Gerücht die Runde gemacht habe, dass es wenig Sinn habe, ihr Kind an der Gesamtschule anzumelden, da kaum eine Chance bestehe auf einen Schulplatz und mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung zu rechnen sei. Daher hätten sich manche abgeschreckt gefühlt.

 

Vor diesem Hintergrund kann die Vierzügigkeit an der Gesamtschule weiterhin bestehen bleiben. Auf die Bildung einer Mehrklasse wird zum Schuljahr 2020/21verzichtet.

 


keine finanziellen Auswirkungen

 


keine personellen Auswirkungen