Betreff
Umsetzung des DigitalPakts in Eschweiler
Vorlage
103/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Unter Bezug auf die Verwaltungsvorlage 310/19 wird nachfolgend über den aktuellen Sachstand betreffend der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ in Eschweiler berichtet.

Durch den „DigitalPakt Schule“ steht der Stadt Eschweiler ein Schulträgerbudget von 2.079.161 € zur Verfügung, welches bezogen auf die Förderbereiche IT Grundstruktur, Digitale Arbeitsgeräte, Schulgebundene mobile Endgeräte und Regionale Maßnahmen projektbezogen bis zum 31.12.2021 beantragt werden kann. Die Höhe der Zuwendung bei Projektförderungen beträgt 90 %. Projektförderungen für Maßnahmen, die nach dem 17.05.2019 und vor Bekanntgabe der Förderrichtlinie DigitalPakt NRW begonnen wurden und noch nicht durch die Abnahme aller Leistungen abgeschlossen sind, können rückwirkend beantragt werden.

 

Sachstand Umsetzung des DigitalPakts in Eschweiler:

Bisher wurden fünf Förderanträge mit einer Fördersumme in Höhe von 783.036,58 € gestellt.

Davon bewilligt ist zum jetzigen Zeitpunkt (05.06.2020) ein Förderantrag mit Fördersumme in Höhe von  29.382,15 €. Ein Bescheid der übrigen Förderanträge liegt noch nicht vor.

 

Folgende Projekte sind bereits beantragt:

Ø  Rückwirkender Förderantrag der Fördersäule „IT Grundstruktur“ (bewilligt):
Verkabelung des Neubaus der Evangelischen Grundschule Stadtmitte, Standort Röthgen

 

Ø  Rückwirkender Förderantrag der Fördersäule „IT Grundstruktur“:
WLAN Ausbau Städtisches Gymnasium Eschweiler, Installation eines Servers für File-, Authentifizierungs- und Printdienste.

 

Ø  Rückwirkender Förderantrag der Fördersäule „Digitale Arbeitsgeräte“:
Ausstattung EDV Räume Städtisches Gymnasium Eschweiler

 

Ø  Rückwirkender Förderantrag der Fördersäule „Schulgebundene mobile Endgeräte“:
Zwei iPad-Koffer mit je 16 iPads Städtisches Gymnasium Eschweiler

 

Ø  Förderantrag der Fördersäule „IT Grundstruktur“:
Verkabelung der fünf Grundschulen KGS Dürwiß, KGS Barbaraschule, KGS Don-Bosco, KGS Röhe und GGS Weisweiler.

 

Vorhaben IT Grundstruktur:

Wie in der Verwaltungsvorlage 310/19 geschildert, stellt eine IT Grundstruktur die Grundlage für jegliche weitere Ausstattung dar und soll daher priorisiert umgesetzt werden.

Ø  Gesamtschule Waldschule:

o   Flächendeckender WLAN-Ausbau in Vorbereitung

o   Sukzessive Ausstattung mit Präsentationstechnik in Planung

Ø  Realschule Patternhof:

o   Flächendeckender WLAN-Ausbau in Vorbereitung

o   Sukzessive Ausstattung mit Präsentationstechnik in Planung

Ø  Verkabelung der Grundschulen KGS Dürwiß, KGS Don-Bosco, KGS Barbaraschule Standort Röthgen, KGS Röhe, GGS Weisweiler ist bereits zur Förderung durch den DigitalPakt beantragt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.

Ø  Verkabelung der übrigen noch auszustattenden Schulen in Vorbereitung.

 

Vorhaben digitale Arbeitsgeräte:

Ø  Gesamtschule Waldschule:

o   Ausstattung nach Medienkonzept und Prioritätenliste in Planung

Ø  Realschule Patternhof:

o   Ausstattung nach Medienkonzept und Prioritätenliste in Planung

 

 

 

 

 

Vorhaben schulgebundene mobile Arbeitsgeräte:

Ø  Gesamtschule Waldschule:

o   Ausstattung nach Medienkonzept und Prioritätenliste in Planung

Ø  Realschule Patternhof:

o   Ausstattung nach Medienkonzept und Prioritätenliste in Planung

 

Sachstand Medienkonzepte:

Die schulische Ausstattung folgt dem Primat der Pädagogik und findet daher auf Grundlage der schulischen Medienkonzepte statt. Die Medienkonzepte werden durch landesangestellte Medienberater am Euregionalen Medienzentrum nach einem festen Kriterienkatalog geprüft und freigegeben.

Der Verwaltung liegen seit dem 20.05.2020 alle Medienkonzepte vor, wobei die Rückmeldung des Euregionalen Medienzentrums zu drei Konzepten noch aussteht.

 

Mit dem DigitalPakt Schule ging die Hoffnung einher, dass die Schulen die Zuschüsse so zügig wie möglich nutzen können und dass der Verwaltungsaufwand für die Antragstellung so gering wie möglich ist. Derzeit ist festzustellen, dass auf Grund der anzuwendenden Förderrichtlinien das Antragsverfahren mit viel Bürokratie und hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Hierdurch kommt es zu Verzögerungen hinsichtlich der Ausführung von Projekten. Sowohl die Kommunen als auch die Bezirksregierung sammeln bislang erste Erfahrungen rund um die Antragstellung. Daher kann nicht abgeschätzt werden, in welchen Zeiträumen Anträge bearbeitet und beschieden werden.

 

Sachstand Kommunaler Medienentwicklungsplan:

Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2019 zur Verwaltungsvorlage 310/19 sieht die Erstellung eines kommunalen Medienentwicklungsplans (MEP) für die Dauer von fünf Jahren vor. Der MEP baut auf den Medienkonzepten der jeweiligen Schulen auf, thematisiert Rahmenbedingungen, Ziele und die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Projekts Digitalisierung Schule. Er führt die pädagogischen, technischen (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und organisatorischen Konzepte (Fortbildung, Finanzierung) in einer Gesamtplanung zusammen. Dabei ist die Erstellung des MEPs als Prozess zu verstehen, dessen Fortschreibung, Umsetzung und Evaluation stetige Aufgabe bleibt.

 

Bislang wurde die Beantragung von Fördermitteln priorisiert bearbeitet, wodurch noch keine konkreten Ergebnisse der MEP vorliegen. Der Prozess wurde im Frühjahr 2020 angestoßen, wobei die Erstellung fachlich durch das Euregionale Medienzentrum und einem landesangestellten Medienberater begleitet wird. In den Prozess werden alle beteiligten Ämter und Abteilungen der Verwaltung als auch anhand voraussichtlich ein bis zwei Workshops die Schulleitungen einbezogen. Dem Entwicklungsprozess kommt zugute, dass ein Großteil der schulischen Medienkonzepte geprüft vorliegt und die Prüfung der übrigen Konzepte in absehbarer Zeit stattfindet.

 

Interkommunaler Austausch:

Der Austausch zwischen den Kommunen der Städteregion zur Umsetzung des DigitalPakts und zum Ausbau der Digitalisierung an Schulen wird über die Einberufung eines regionalen Facharbeitskreises gefördert. Der Facharbeitskreis setzt sich aus Vertretern und zuständigen Sachbearbeitern der jeweiligen Kommunen zusammen. Das erste Treffen sollte am 19. März 2020 im Rathaus der Stadt Eschweiler stattfinden, wurde aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf unbestimmte Zeit verschoben.

 


Für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 wurden jeweils Mittel in Höhe von 1,2 Mio € im Haushalt veranschlagt. Für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 900.000 €. Da die Antragstellung mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist und die Bewilligung der Förderanträge insbesondere viel Zeit in Anspruch nimmt, wird davon ausgegangen, dass insbesondere im Haushaltsjahr 2020 weniger Mittel als veranschlagt abgerufen werden.

Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % vorfinanziert zu Lasten des Ausgabekontos AIB Medienentwicklung Schulen (Investitions-Nr.IV12AIB015/09110002/011111002/12000000).

 

 


Aufgrund der zunehmenden Aufgabenfülle fand eine Personalmehrung im Bereich „103 – Technischer Service“ statt. Das gesamte Verfahren bindet aufgrund des bürokratischen Aufwands in hohem Maße Zeit und Personal.