Betreff
Konzept zur Förderung von Photovoltaikanlagen bei Neubauvorhaben und bestehenden Gebäuden; hier Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.05.2019
Vorlage
097/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Schreiben vom 20.05.2019 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur „Photovoltaik-Förderung bei Neubauvorhaben und bestehenden Gebäuden“ gestellt (Anlage 1). Zu dem im Antrag aufgeführten Beschlussvorschlag hat die Verwaltung Stellung genommen und einen alternativen Beschlussvorschlag dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 19.09.2019 zur Vorberatung und dem Rat in seiner Sitzung am 24.09.2019 zur Entscheidung vorgelegt (VV 205/19). Der Beschlussvorschlag B1 der Stadtverwaltung (VV 205/19) - „Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik- und Solarthermie-Dachanlagen (Solaranlagen) bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben sowie von Freiflächenanlagen zu erarbeiten.“ - wurde vom Rat der Stadt Eschweiler mehrheitlich beschlossen.

 

Entsprechend des Arbeitsauftrages hat die Verwaltung die aktuellen, öffentlichen Fördermöglichkeiten für PV- und Solarthermie-Dachanlagen geprüft sowie erste Maßnahmen zur weiteren Förderung zum Ausbau erarbeitet.

Die aktuellen Programme des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zum Klimaschutz durch Ausbau der Erneuerbaren Energien sehen zahlreiche Fördermöglichkeiten durch zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse vor. So werden zum Beispiel aktuell über das „Marktanreizprogramm Solarthermie“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Solarthermische Anlagen im Bestand und Neubau mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten als Zuschuss gefördert. Daneben bieten die KfW-Bank sowie die NRW.Bank entsprechende Förderungen an, die teilweise miteinander kombinierbar sind. Entsprechende Hinweise bzw. Informationen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen finden sich z.B. auf der Internetseite der Energieagentur NRW (/foerdernavi.energieagentur.nrw). Weitere Förderungen, z.B. durch einen finanziellen Zuschuss der Stadt, werden von Seiten der Stadtverwaltung nicht empfohlen, auch um eine Überförderung zu vermeiden.

 

Gleiches gilt für den Bereich der PV-Dachanlagen. Durch die bestehende Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden PV-Dachanlagen im Neubau und Gebäudebestand mit einer fixen Einspeisevergütung über 20 Jahre Laufzeit gefördert. Für PV-Strom-Speicher gibt es zudem unter bestimmten Bedingungen Förderungen in Form zinsverbilligter Kredite und Zuschüsse. Nach Aussage zahlreicher Experten sind PV-Dachanlagen mit oder ohne Stromspeicher aktuell auf Grund der bestehenden öffentlichen Förderungen wirtschaftlich sehr attraktiv. Auch hier wäre nach Ansicht der Verwaltung eine zusätzliche Förderung durch Zuschüsse von Seiten der Stadt, wie dies z.B. im Kreis Düren mit dem „1000-Dächer-Programm“ praktiziert wird, eine Überförderung und daher aus Gründen der Gleichbehandlung und Solidarität nicht zu vertreten. Zudem würde beispielsweise ein städtisches Förderprogramm „100 Dächer x 1000 €“ in Anlehnung an das Programm im Kreis Düren zusätzliche Haushaltsmittel von 100.000 € benötigen.

Um dennoch den Ausbau der PV-Dachanlagen zu unterstützen, hat die Stadt in Zusammenarbeit mit dem lokalen Energie- und Wasserversorgungsunternehmen EWV das Programm „Dächer für Eschweiler – EWV SOLAR Pacht“ erarbeitet. Das neue Produkt der EWV ist ein „Rundum-sorglos-Paket“ zur Förderung von PV-Anlagen auf privaten Dachflächen und gilt sowohl für Neubauvorhaben als auch für Bestandsgebäude. Hierbei organisiert und finanziert die EWV für interessierte Hausbesitzer die Installation einer ausreichend dimensionierten PV-Anlage auf deren Hausdach, betreibt diese für 18 Jahre und verpachtet sie über die gesamte Laufzeit an den Eigentümer des Gebäudes. Dabei wird die Installation der Anlage von einem qualifizierten Fachbetrieb aus der Region übernommen. Der Hauseigentümer hat die vollen Nutzungsrechte über die Einspeisung und Eigennutzung des erzeugten PV-Stroms und zahlt dafür der EWV eine monatliche Pacht in Abhängigkeit der Anlagengröße.

Insgesamt umfasst dieses Angebot der EWV die folgenden Leistungen und Charakteristika:

           Kundenberatung, Bedarfsermittlung, Planung und Angebotserstellung.

           Beschaffung und schlüsselfertige Installation der PV-Anlage evtl. inkl. Stromspeicher.

           Überlassung der PV-Anlage für die 18-jährige Vertragslaufzeit gegen monatliche Pachtzahlung.

           Übernahme aller notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten während der Vertragslaufzeit.

           Persönliche Kundenbetreuung während der Vertragslaufzeit.

 

Mit dem Produkt „EWV SOLAR PACHT“ können Hausbesitzer eine „eigene“ PV-Anlage auf ihrem Dach erhalten, damit einen Teil ihres Stromverbrauchs nachhaltig selber erzeugen und einen Beitrag zur Energiewende leisten, ohne eine eigene Investition zu tätigen. Zudem sollen durch die fundierte Beratung und das Betreibermodell der EWV die bisherigen Hemmnisse beim Ausbau der PV abgebaut werden. Nach aktuellen Berechnungen der EWV übersteigt der wirtschaftliche Nutzen der gepachteten PV-Anlage für die Hauseigentümer den Pachtaufwand sehr deutlich. Da dies jedoch von der Größe der Anlage sowie den technischen Rahmenbedingungen im Einzelfall abhängig ist, kann an dieser Stelle kein konkretes Rechenbeispiel genannt werden. Die EWV wird jedoch ihren Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten und in diesem eine fundierte Gegenüberstellung von Erlös und Pachtleistung einfügen.

 

Um die PV auch im größeren Stil nutzen zu können, prüft die Verwaltung derzeit die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Installation von Freiflächen-PV-Anlagen. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wird über die Ergebnisse der Prüfung entsprechend informiert.

 


keine

 


Die Planungs- und Koordinationsaufgaben binden personelle Kapazitäten im Amt 61 und der Stabsstelle nachhaltige Entwicklung.