Der dargestellte Sachverhalt zum Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften (Stand 11.03.2020) wird zur Kenntnis genommen.

 


In seiner Sitzung vom 19.09.2019 beauftragte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung, das Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften einmal jährlich dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Die hierzu erstellte Sitzungsvorlage (217/19) basiert auf dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.05.2019 hinsichtlich der Information zum Ausgleichsflächenkataster bzw. der bereits umgesetzten Maßnahmen.

 

Die Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetztes und des Baugesetzbuches zur Eingriffsregelung sowie die Verfahrensweise der Stadt Eschweiler wurden bereits in der Sitzungsvorlage 217/19 eingehend erläutert. Innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler werden sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) der Stadt Eschweiler selbst als auch Maßnahmen Dritter umgesetzt. Die Stadt hat ihre Kompensationsmaßnahmen und -flächen in einem Kataster hinterlegt. Zuständig für die Festlegung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und auch für die Führung eines entsprechenden Verzeichnisses ist jedoch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen.

 

Zu den seitens der Stadt Eschweiler realisierten Kompensationsmaßnahmen gehören beispielsweise die Anlage von Gehölzstrukturen und Streuobstwiesen, die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in Grünland bzw. die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Entwicklung von Brach- und Sukzessionsflächen. Zuletzt wurde im Herbst 2019 im Bereich der Röher Straße eine ehemals als Acker intensiv genutzte Fläche teilweise mit Saatgut regionaler Herkunft eingesät. Hier soll eine typische Glatthaferwiese mit hohem Kräuteranteil entstehen. Im Pachtvertrag ist die extensive Nutzung der Wiesenfläche festgelegt. Im Laufe des Jahres sollen auf den Restflächen noch Modellierungsarbeiten, wie das Herstellen von Blänken, sowie das Anpflanzen von Gehölzen (Kopfbäume und Sträucher) durchgeführt werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Wiesen westl. Röhe (Reaktivierung und Neuanlage von Streuobstwiesen) sowie der festgesetzten Grünflächen innerhalb des Bebauungsplanes 298 -westl. Vöckelsberg- sind für die Pflanzperiode 2020/2021 vorgesehen. Für die weiteren, noch für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden städt. Flächen muss zunächst noch eine Bewertung und Planung von Maßnahmen im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfolgen. Dieser ist dann noch mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen bevor eine Umsetzung und Einbuchung in das Ökokonto der Stadt Eschweiler erfolgen kann.

 

In Anlage 1 ist ein beispielhafter Auszug der Karte des Kompensationsflächenkatasters der städt. Liegenschaften beigefügt. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, wird die vollständige aktuelle Karte (Stand 11.03.2020) „Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften“ als pdf-Datei online bereitgestellt. Die Anlage 2 zeigt die tabellarische Auflistung der einzelnen Kompensationsflächen und -maßnahmen.

 


Die Abwicklung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Produkt 1355401010 Natur und Landschaft über die Sachkonten 44872900 Erstattungen Ausgleichsmaßnahmen allgemein (z.B. Refinanzierung über die „Satzung der Stadt Eschweiler zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-135 c BauGB“) und 52419650 Ausgleichsmaßnahmen. Die Mittel sind zweckgebunden.

 


Die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen bindet Personal der Abt. 662 Freiraum und Grünordnung