Betreff
Bahnübergang (BÜ) Jägerspfad
hier: Abschluss 1. Nachtragsvereinbarung
Vorlage
094/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten 1. Nachtragsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG zu.

 


Mit Datum 16.04.2018 wurde die Kreuzungsvereinbarung über den Rückbau des Bahnübergangs Jägerspfad und die Errichtung verschiedener Ersatzmaßnahmen (u. a. der Bau der Eisenbahnüberführung Burgstraße) durch die Baulastträger DB Netz AG und Stadt Eschweiler geschlossen. Die Legitimation zum Abschluss der Vereinbarung erfolgte im Stadtrat vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage Nr. 318/17).  Gemäß dieser  Vereinbarung werden die projektbezogenen Kosten zu gleichen Teilen auf drei Träger, den Bund, die DB Netz AG und die Stadt Eschweiler verteilt. Grundlage hierfür ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Für das Stadtdrittel konnte eine Förderung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten durch die Bezirksregierung Köln bewilligt werden.

 

Die Kreuzungsvereinbarung bezifferte seinerzeit die Projektkosten auf 5.222.000 €. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 09.07.2018 wurde ein Betrag von 4.879.410 € als kreuzungsbedingte Kostenmasse bewilligt. Bereits zur Submission der bahnseitigen Ausschreibung für den Bau der Eisenbahnüberführung Burgstraße wurde angekündigt, dass es zu wesentlichen Steigerungen der Kosten kommen wird. Auch bei den in Ausführung befindlichen städtischen Maßnahmen zeigten sich Veränderungen der Kosten gegenüber früheren Mitteilungen. Die Prognose der Kosten, die seitens der Stadt entstehen, hat sich zwischenzeitlich ebenfalls nach oben verändert. Bereits aus diesem Grund war eine Neubewertung des Sachverhaltes angezeigt.

 

Ein weiterer, wesentlicher Punkt ist die zwischenzeitlich erfolgte Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, der vom Bundesrat am 14.02.2020 zugestimmt wurde. Danach gilt, dass zum Stichtag 13.03.2020 die Kostenregelung des Eisenbahnkreuzungsgesetztes geändert wurde. Statt der bis dahin gültigen Drittelungsregelung, werden die kreuzungsbedingten Kosten nunmehr zu 1/2 vom Bund, zu 1/3 von der Bahn und zu 1/6 vom Land getragen. Diese Regelung gilt auch für laufende Maßnahmen und hier auf alle Rechnungen deren Fälligkeit nach dem Stichtag liegt. Das bedeutet, dass auch die nach dem Stichtag fälligen Kosten aus der Bautätigkeit der Stadt im Nachgang durch Dritte in voller Höhe gegenfinanziert werden.

 

Es bestehen demnach zwei wesentliche Einflüsse, die eine Neuregelung der Vereinbarung erforderlich machen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Anlagen 1.1 – Begründung der Kostenerhöhung und 1.2 – Kostengegenüberstellung, die Bestandteil der Nachtragsvereinbarung sind, verwiesen, die Erläuterungen zu den Kostenänderungen der verschiedenen Bauteile der Bahn und der Stadt beinhaltet.

 

Nach derzeitigem Stand wird sich die Gesamtmaßnahme auf 9.541.429,35 € belaufen. Diese Kostenänderung ist dem Bund als Drittelpartner anzuzeigen. Mit dessen Freigabe kann die Anzeige der Kostenänderung auch in Richtung der Bezirksregierung erfolgen, die wiederum eine Bewilligung zu erteilen hat, ehe die zwischen Bahn, Bund und Stadt getroffene Regelung auch über das  vereinbarte Maß hinaus Anwendung finden kann. Für diesen Ablauf ist ein Zeitraum von vermutlich sechs Monaten einzuplanen.

 

Der Stand des Bauablaufes stellt sich wie folgt dar:

Sowohl bahn- als auch straßenseitig wurden die wesentlichen Bausteine aus der Kreuzungsvereinbarung hergestellt. Die Bahn beabsichtigt den Abschluss ihrer Arbeiten im ersten Quartal 2021. Die Stadt Eschweiler hat noch den Rückbau der Straßenflächen am BÜ Jägerspfad (Anpassung Oberdorf, Jägerspfad, Burgstr.) durchzuführen. Es erfolgen derzeit die Vorbereitungen zur Ausschreibung. An den Böschungen der Lärmschutzanlage im Randbereich der Eisenbahnüberführung Burgstraße sind noch die Grünflächen herzustellen, ebenfalls fehlt entlang der barrierefreien Zuwegung noch ein Geländer bzw. Handlauf. Die fußläufige Verbindung, die als Bestandteil der Straße “Ringofen“ herzustellen ist, fehlt ebenfalls noch. Der vollständige Endausbau der Straße „Ringofen“ erfolgt erst zeitlich nach der Bebauung der vor kurzem veräußerten Baugrundstücke. Der Bauträger beabsichtigt diese umgehend zu bebauen. Im Andienungsfeld dieser Hochbaumaßnahmen wird über die Bauzeit sinnvollerweise kein Straßenbau betrieben; die beiden Baumaßnahmen würden sich ggf. gegenseitig behindern und die Andienung der Hochbaustellen über die geplante Pflasterdecke dürfte zu Schäden führen. Es ist daher davon auszugehen, dass die "Straßenrestbaustellen" aus der Kreuzungsvereinbarung erst in 2022 fertig gestellt werden können. Aufgrund dieses Umstandes kann dann auch erst der Schlussverwendungsnachweis erstellt werden und somit können auch erst dann die 20% "Einbehalt" vom Fördergeldgeber gefordert werden.

 

 

 


Die Vereinbarung macht Änderungen in den Anmeldungen für die kommenden Jahre im konsumtiven wie auch im investiven Haushalt, auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite erforderlich. Die Veränderungen können in den Haushaltsentwurf 2021 nicht mehr aufgenommen werden, konkrete Meldungen erfolgen daher zur Veränderungsliste.

 

Ausgaben

Auf dem Konto 125410101-09110002-IV17AIB010 werden für das Haushaltsjahr 2021 543.000 € und für das Haushaltsjahr 2022 93.100 € benötigt. In 2020 sind bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage Kosten in Höhe von rd. 437.000 € angefallen.

Mit der Umsetzung dieser 1. Nachtragsvereinbarung werden an die  DB noch Zahlungen  in Höhe von rund 381.500 € zu leisten sein,  welche ergebniswirksam  über das Sachkonto 125410101-52380100 im HHJ2021 abzuwickeln sind. Im laufenden Haushaltsjahr 2020 wurden bisher insgesamt rd. 392.000 Euro an die DB geleistet.

 

Einnahmen

Die städtischen Baukosten seit dem 13.03.2020 erfahren eine 100% Gegenfinanzierung durch die DB AG, den Bund und das Land. Gemäß der 1. Nachtragsvereinbarung werden auf dem Konto 12541010101-38100001-IV17AIB010 im Haushaltsjahr 2021 Einnahmen in Höhe von 1.120.200 € und im Haushaltsjahr 2022 143.800 € erzielt. Im laufenden Haushaltsjahr 2020 werden keine Einnahmen (investiv wie konsumtiv) mehr erzielt.

Den o. g. Zahlungen an die DB  steht eine anteilige Förderung in Höhe von rd. 333.600 € gegenüber, die im HHJ2021 kassenwirksam wird. Mit dem Schlussverwendungsnachweis der Gesamtmaßnahme werden weitere 277.800 € kassenwirksam, die sich aus dem bisherigen 20%igen Einbehalt der Bezirksregierung Köln für die Fördermaßnahme ergeben. 


Die Maßnahme wird seitens 660 betreut.