hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Der Rat der Stadt
Eschweiler fasst folgende Beschlüsse:
- Er stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen
Gewerbeflächenentwicklung zu (Anlage1).
- Er stimmt den Flächengrößen sowie der auf Grundlage der erläuterten
Berechnungsmethode ermittelten Verteilung der Wertverhältnisse zu.
- Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der AGIT, der
StädteRegion Aachen sowie der weiteren beteiligten Kommunen das
Regionalplanänderungsverfahren einzuleiten.
Zum Hintergrund der
Erarbeitung des städteregionalen Gewerbeflächen Konzeptes wird auf die
Sitzungsvorlagen VV 100/18 (Ratssitzung 20.06.2018) und VV 115/19
(PLUBA-Sitzung 23.05.2019) verwiesen.
Im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (vgl. VV 410/15,
211/18) wurde ein Zusatzbedarf durch den Wegfall von Arbeitsplätzen in der
Braunkohle anerkannt. In einem Gutachten wurde für die damals noch 15.000
Beschäftigten im „Gewerbebetrieb Braunkohle“ bei einer Arbeitsplatzdichte von
30 – 40 Arbeitsplätzen pro Hektar ein Zusatzbedarf in einer Größenordnung von
500 ha für das gesamte rheinische Braunkohlegebiet festgestellt.
Dies bedeutet für die StädteRegion Aachen, dass ein zusätzlicher strukturwandelbedingter
Flächenbedarf von 110 ha angenommen wird, für den ein entsprechendes Angebot
mobilisiert werden muss.
Gleichzeitig hat die StädteRegion Aachen in Abstimmung mit den
städteregionsangehörigen Kommunen eine nicht bedienbare reguläre gewerbliche
Flächennachfrage von 93 ha im Rahmen der Erarbeitung des städteregionalen
Gewerbeflächenkonzeptes (vgl. VV 115/19) als Fachbeitrag zur
Regionalplanüberarbeitung festgestellt.
Zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels sowie als Reaktion auf aktuell
bereits bestehende Flächenengpässe in einzelnen Kommunen der StädteRegion
Aachen wollen die beteiligten regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt
Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt
Würselen) unter Federführung der StädteRegion Aachen und unter Moderation der AGIT einen gemeinsamen
Gewerbeflächenpool schaffen, der eine zeitnahe koordinierte und abgestimmte
Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll. Mit
dem Gewerbeflächenpool wird eine zusätzliche Flächenausweisung in die Wege
geleitet, die ohne diese städteregionale Zusammenarbeit nicht geschaffen werden
kann.
Die festgestellten Flächenengpässe einzelner Kommunen sollen darüber
aufgefangen und durch insbesondere drei Premiumgewerbegebiete für
Technologiefirmen unter Inanspruchnahme von Strukturmitteln entwickelt werden.
Dabei besteht Einvernehmen, dass die Poolmitglieder ihre Aufgabe zur
Vorbereitung von Entscheidungen zur Vergabe (Vermietung und Verkauf) von
Liegenschaften, die dem Pool zugeordnet sind, auf die Geschäftsführung des
Pools übertragen. Die Geschäftsführung, bestehend aus einem Vertreter der
StädteRegion Aachen sowie einem Vertreter der beteiligten Kommunen, holt die
Zustimmung des Beirats zu den Vergabeentscheidungen ein.
Der Beirat setzt sich aus dem Geschäftsführer der AGIT, einem Vertreter
der StädteRegion sowie je einem Vertreter jeder beteiligten Kommune zusammen.
Um die angestrebten, Kommunalgrenzen überschreitenden
Gewerbeflächenentwicklungen zeitnah und bereits zeitlich vor der
Gesamtüberarbeitung des Regionalplans voran zu bringen und damit
wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Vertragspartner aufgrund des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage
1) schließen, die im Wesentlichen durch die Kanzlei Dr. Neumann, Schmeer
und Partner erarbeitet wurde.
Mit dem Ziel, den festgestellten Gewerbeflächenbedarf in der Region
insbesondere zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu decken und im
gemeinsamen Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten
StädteRegion Aachen bringen die Kommunen folgende Potentiale in den Pool ein:
Erläuterung zur Tabelle
„Quoten“
- Zunächst werden die Einbringungspotenziale der beteiligten Kommunen
aufgeteilt nach Flächen, Nachfrage und Ausgleichsflächen
gegenübergestellt.
- Die Bewertung der Flächen erfolgt mit 45,00 €/qm (Eschweiler), 85,00
€/qm (Herzogenrath) und 85,00 €/qm (Würselen). Diese Werte sind Ergebnisse
der Diskussion im Workshop. Sie können, soweit die Beteiligten dies für
erforderlich halten, verändert werden. Denkbar wäre auch ein Ansatz von
Bodenrichtwerten. Die Nachfrageflächen werden mit 15 % des gewogenen
Durchschnittwertes der eingebrachten Flächen bewertet. Ausgleichsflächen
werden mit 5,00 €/qm bewertet.
- Zur Ermittlung der Quote werden nur diejenigen eingebrachten Flächen
berücksichtigt, die nicht bereits durch eingebrachte Nachfragen (93 ha)
nach dem Verhältnis der eingebrachten Flächen den Kommunen zugeordnet
sind, welche diese Flächen einbringen. Mithin werden solche eingebrachten
Flächen, denen bereits entsprechende Nachfrage gegenübersteht, für die
Quotenermittlung nicht berücksichtigt. Auch dieses Vorgehen entspricht den
Ergebnissen des Workshops (hier: Vorschlag Kupferstadt Stolberg).
- Die Gesamtwerte ergeben sich durch Multiplikation der die Nachfrage
übersteigenden Flächen, der Nachfrage und der Ausgleichsflächen mit den
entsprechenden Bepreisungen je qm.
- Aus der Summe dieser Werte ergeben sich die jeweiligen
Beteiligungsquoten der Kommunen am Gewerbeflächenpool.
Gemeinsames Ziel der beteiligten Kommunen ist es, die Änderung des
aktuellen Regionalplans mit den oben angeführten Begründungen zur vorsorglichen
Gestaltung des Strukturwandels und zur Deckung des insgesamt städteregional
festgestellten Bedarfs zu initiieren. Die Beantragung parallel zum informellen
Verfahren der Regionalplanüberarbeitung ist mit der Bezirksregierung Köln
thematisiert und wird zeitnah abgeschlossen.
In der Bürgermeisterkonferenz am 26. Februar 2020 haben sich die Hauptverwaltungsbeamten
für die Einbringung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in die politischen
Gremien der beteiligten Kommunen ausgesprochen. Im Anschluss an die positive
Beschlussfassung in den Räten kann das Regionalplanänderungsverfahren beantragt
werden.
Die finanziellen Auswirkungen und die insgesamt zu erwartenden
Aufwendungen und Erträge können zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös betrachtet
werden. Die notwendigen Grundstücksgeschäfte werden haushaltsverträglich vorgenommen
und stehen unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien der Stadt Eschweiler.
Die Vorarbeiten zur
Neuaufstellung des Regionalplans binden als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in den Ämtern 23 und 61.