Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der
Stadt Eschweiler zum 31.12.2019 zur Kenntnis.
Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der
Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung
zugeleitet.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 das Zweite Gesetz
zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und
Gemeindeverbände im Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften (2.
NKFWG NRW) verabschiedet. Das 2. NKFWG NRW ist, abgesehen von den in Artikel 10
genannten Ausnahmen, zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Hinsichtlich der
zeitlichen Anwendung ist seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung NRW (MHKGB) mit Datum vom 15.02.2019 ein Erlass zur
Anwendung der Vorschriften für die Haushaltsplanung 2019 sowie die Einzel- und
Gesamtabschlüsse zum 31.12.2018 ergangen. Nach diesem Erlass finden die neuen
Regelungen grundsätzlich erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden
Jahresabschluss Anwendung.
Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der
Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister
zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten
Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur
Feststellung zu.
Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, wurde jeweils eine Ausfertigung
des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr
2019 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und den Anlagen
mit gesondertem Schreiben vom 12.03.2020 an die Fraktionsvorsitzenden
übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“
in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können.
Dieser Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Ergebnis- und
Finanzrechnung, der Lagebericht und der Anhang sowie die Spiegel (Forderungs-,
Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wird
auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen
verzichtet.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von -6.504.830,30 EUR ab. Im Vergleich zum geplanten Jahresüberschuss in
Höhe von 1.137.750,00 EUR muss somit
eine Abweichung in Höhe von
-7.642.580,30 EUR festgestellt werden. Der Haushaltsausgleich lässt sich daher
nur unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gemäß § 75 (2) GO NRW in entsprechender
Höhe (fiktiv) darstellen. Die wesentlichen Ursachen für diese
Ergebnisentwicklung sind insbesondere mit Abweichungen auf der Ertragsseite in
Höhe von insgesamt -9,3 Mio. EUR zu begründen und werden im Folgenden näher
erläutert.
Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben ergibt sich
ertragsseitig insgesamt eine Verschlechterung in Höhe von -9,15 Mio. EUR.
Insbesondere blieben bei dieser Ergebnisposition die Erträge aus Gewerbesteuer
mit
-7,7 Mio. EUR deutlich hinter den Erwartungen zurück, wenngleich bei der
Ansatzbildung für das Haushaltsjahr 2019 sehr zurückhaltend kalkuliert wurde.
Unter Berücksichtigung der ansonsten auf die Gewerbesteuererträge abzuführenden
Gewerbesteuerumlage sowie der Beteiligung am Fonds Deutsche Einheit verbleibt
hieraus eine Netto-Ergebnisverschlechterung in Höhe von rd. 6,7 Mio. EUR.
Im Bereich der Kostenerstattungen und Umlagen waren Mindererträge
in Höhe von rd. –2,15 Mio. EUR zu kompensieren, welche insbesondere mit der
Abweichung bei der Leistungspauschale bzw. Betreuungspauschale des Landes nach
FlüAG in Höhe von rd. - 2,2 Mio. EUR zu begründen sind. Ergebnisverbessernd
wirkte sich hingegen nach erfolgter finaler Abwicklung der Rekommunalisierung
der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE GmbH) als einmaliger Effekt die Auflösung des bei
der Übernahme der WBE GmbH als Eigengesellschaft im Jahr 2013 gebildeten
passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 2,3 Mio. EUR aus (siehe hierzu
VV 423/12) . Des Weiteren ergab sich im Finanzergebnis eine Verbesserung in
Höhe von 0,23 Mio. EUR, welche im Wesentlichen auf die positive Entwicklung bei
den Gewinnanteilen und Dividenden zurückzuführen ist.
Im Bereich der Aufwendungen konnte insgesamt, nicht zuletzt
aufgrund der unterjährig verfügten, stringenten Bewirtschaftungsregeln analog
der Übergangswirtschaft, eine Verbesserung in Höhe von rd. 1,75 Mio. EUR
erreicht werden. Mehraufwendungen von rd. 0,87
Mio. EUR im Bereich der Personalaufwendungen und in Höhe von rd.
0,42 Mio. EUR bei den Versorgungsaufwendungen
ergaben sich zum einen aus notwendigen, jedoch aufwandssteigernden
Personalmaßnahmen und zum anderen aus der Zuführung zu Pensions- und
Beihilferückstellungen. Diese
Verschlechterung konnte durch Verbesserungen im Bereich der Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 2,77 Mio. EUR kompensiert
werden. Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen
sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend verwiesen.
Der in der Finanzrechnung 2019 ausgewiesene Bestand der Liquiden
Mittel in Höhe 1.176.715,18 EUR berücksichtigt insgesamt die
jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2018 ausgewiesenen
Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 799.169,72 EUR.
Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2019 wurde unter
Anwendung des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung
NRW (KomHVO NRW) aufgestellt.
Die Bilanz zum 31.12.2019 weist unter Berücksichtigung der Salden
der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt einen Bilanzsaldo von
435.027.825,95 EUR aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo im Laufe des Jahres 2019
um 110.630,63 EUR im Vergleich zum
Stichtag 31.12.2018 erhöht.
Forderungen werden unterjährig wertberichtigt durch
Niederschlagung und Erlass. Zum jeweiligen Bilanzstichtag sind weitere Wertberichtigungen auf Forderungen getrennt nach Einzel- und
Pauschalwertberichtigung vorzunehmen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2019 Einzel-
und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 2.989.586,87 EUR
aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden
Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt 2.680.655,01 EUR
ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von -308.931,86 EUR.
Die Allgemeine Rücklage hatte zum Jahresbeginn 2019 einen Bestand
von 17.957.430,66 EUR. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw.
Abgänge zur Allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 (3) KomHVO NRW die
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie die
Wertveränderung von Finanzanlagen gebucht.
Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung bei der
Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt weist die Allgemeine Rücklage zum
31.12.2019 einen Bestand in Höhe von
21.980.896,77 EUR aus.
Nach § 75 (3) GO NRW a.F. kann der Jahresüberschuss durch Beschluss nach § 96 (1) GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden,
soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel
des Eigenkapitals erreicht hat. Diese Beschlussfassung des Stadtrates über die
Verwendung des
Jahresüberschusses 2018 in Höhe von 3.656.439,82 EUR wurde am 03.12.2019
gefasst. In Folge dessen wurde ein Betrag von 1.215.209,33 EUR der Allgemeinen
Rücklage und ein Betrag von 2.441.230,49 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt. Zum 01.01.2019 betrug das Eigenkapital
(Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.586.319,99 EUR + Allgemeine Rücklage in Höhe
von 19.172.639,99 EUR) damit insgesamt 28.758.959,98 EUR.
Zukünftig können laut neuer Fassung des § 75
(3) GO NRW in der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202 ff.) Jahresüberschüsse
der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach § 96 (1) Satz 2 GO NRW zugeführt
werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens
drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß
§ 96 (1) Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei
vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der
Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum
31.12.2019 (99.246.296,07 EUR) bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei
folgenden Kreditinstituten: DZ HYP AG, HypoVereinsbank, Kreditanstalt für
Wiederaufbau, Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler
EG, Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen. Seit dem Haushaltsjahr
2012 werden im Rahmen der bestehenden Kreditermächtigung langfristige
Investitionsdarlehen zur Sicherung der momentan günstigen Zinskonditionen
aufgenommen. Dies führt wieder zu einem leichten Ansteigen der
Investitionskredite.
Die Höhe der Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung ergibt sich aus den entsprechenden
Kreditaufnahmen in Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung und
beläuft sich zum 31.12.2019 auf
69.138.780,00 EUR (davon
3.138.780,00 EUR aus Gute Schule 2020). Die schlechte Haushaltssituation führte in der Vergangenheit zu einem
kontinuierlichen Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. Im Jahr 2015
wurde diese Entwicklung als unmittelbare Auswirkung erheblicher
Gewerbesteuernachzahlungen unterbrochen; 2016 war die weitere Aufnahme von
Liquiditätskrediten erforderlich. Die positive Entwicklung der
Haushaltswirtschaft führte in den Jahren 2017 bis 2019 kontinuierlich zu einem
Abbau der Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherungskrediten. Diese
Entwicklung setzt sich voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2020 bzw. im
Finanzplanungszeitraum bis zur vollständigen Rückführung der
Liquiditätssicherungskredite im Jahr 2023 weiter fort.
Insgesamt erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Krediten im
Vergleich zum Vorjahr von 163.521.926,34 EUR um 4.863.149,73 EUR auf
168.385.076,07 EUR.
Unter Anwendung der eingangs angeführten Änderung der gesetzlichen
Vorschriften wird mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des
Jahresabschlusses 2019 dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1)
GO NRW an die örtliche Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach
Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die
Feststellung des durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüften
Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine Ausfertigung des Entwurfes des
Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorbehaltlich der
Beschlussfassung zugeleitet. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des
Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 und seiner
anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der
Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.
Siehe Sachverhalt.
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