Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Eschweiler
Vorlage
075/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2019 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

 


Der Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften  (2. NKFWG NRW) verabschiedet. Das 2. NKFWG NRW ist, abgesehen von den in Artikel 10 genannten Ausnahmen, zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Hinsichtlich der zeitlichen Anwendung ist seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKGB) mit Datum vom 15.02.2019 ein Erlass zur Anwendung der Vorschriften für die Haushaltsplanung 2019 sowie die Einzel- und Gesamtabschlüsse zum 31.12.2018 ergangen. Nach diesem Erlass finden die neuen Regelungen grundsätzlich erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss Anwendung.

 

Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, wurde jeweils eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und den Anlagen mit gesondertem Schreiben vom 12.03.2020 an die Fraktionsvorsitzenden übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können.

Dieser Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Lagebericht und der Anhang sowie die Spiegel (Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen verzichtet.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -6.504.830,30 EUR ab. Im Vergleich zum geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 1.137.750,00 EUR   muss somit eine Abweichung in Höhe  von -7.642.580,30 EUR festgestellt werden. Der Haushaltsausgleich lässt sich daher nur unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gemäß § 75 (2) GO NRW in entsprechender Höhe (fiktiv) darstellen. Die wesentlichen Ursachen für diese Ergebnisentwicklung sind insbesondere mit Abweichungen auf der Ertragsseite in Höhe von insgesamt -9,3 Mio. EUR zu begründen und werden im Folgenden näher erläutert.

 

Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben ergibt sich ertragsseitig insgesamt eine Verschlechterung in Höhe von -9,15 Mio. EUR. Insbesondere blieben bei dieser Ergebnisposition die Erträge aus Gewerbesteuer mit

-7,7 Mio. EUR deutlich hinter den Erwartungen zurück, wenngleich bei der Ansatzbildung für das Haushaltsjahr 2019 sehr zurückhaltend kalkuliert wurde. Unter Berücksichtigung der ansonsten auf die Gewerbesteuererträge abzuführenden Gewerbesteuerumlage sowie der Beteiligung am Fonds Deutsche Einheit verbleibt hieraus eine Netto-Ergebnisverschlechterung in Höhe von rd. 6,7 Mio. EUR.

 

Im Bereich der Kostenerstattungen und Umlagen waren Mindererträge in Höhe von rd. –2,15 Mio. EUR zu kompensieren, welche insbesondere mit der Abweichung bei der Leistungspauschale bzw. Betreuungspauschale des Landes nach FlüAG in Höhe von rd. - 2,2 Mio. EUR zu begründen sind. Ergebnisverbessernd wirkte sich hingegen nach erfolgter finaler Abwicklung der Rekommunalisierung der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH (WBE GmbH)  als einmaliger Effekt die Auflösung des bei der Übernahme der WBE GmbH als Eigengesellschaft im Jahr 2013 gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 2,3 Mio. EUR aus (siehe hierzu

VV 423/12) . Des Weiteren ergab sich im Finanzergebnis eine Verbesserung in Höhe von 0,23 Mio. EUR, welche im Wesentlichen auf die positive Entwicklung bei den Gewinnanteilen und Dividenden zurückzuführen ist.

 

Im Bereich der Aufwendungen konnte insgesamt, nicht zuletzt aufgrund der unterjährig verfügten, stringenten Bewirtschaftungsregeln analog der Übergangswirtschaft, eine Verbesserung in Höhe von rd. 1,75 Mio. EUR erreicht werden. Mehraufwendungen von rd. 0,87  Mio. EUR im Bereich der Personalaufwendungen und in Höhe von rd. 0,42  Mio. EUR bei den Versorgungsaufwendungen ergaben sich zum einen aus notwendigen, jedoch aufwandssteigernden Personalmaßnahmen und zum anderen aus der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen.  Diese Verschlechterung konnte durch Verbesserungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 2,77 Mio. EUR kompensiert werden. Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend verwiesen.

 

Der in der Finanzrechnung 2019 ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe 1.176.715,18 EUR berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2018 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 799.169,72 EUR.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2019 wurde unter Anwendung des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) aufgestellt. 

 

Die Bilanz zum 31.12.2019 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt einen Bilanzsaldo von 435.027.825,95 EUR aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo im Laufe des Jahres 2019 um 110.630,63  EUR im Vergleich zum Stichtag 31.12.2018 erhöht.

 

Forderungen werden unterjährig wertberichtigt durch Niederschlagung und Erlass. Zum jeweiligen Bilanzstichtag sind weitere  Wertberichtigungen  auf Forderungen getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigung vorzunehmen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2019 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 2.989.586,87 EUR aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt 2.680.655,01 EUR ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von -308.931,86 EUR.

 

Die Allgemeine Rücklage hatte zum Jahresbeginn 2019 einen Bestand von 17.957.430,66 EUR. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur Allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 (3) KomHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie die Wertveränderung von Finanzanlagen gebucht.  Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung bei der Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt weist die Allgemeine Rücklage zum 31.12.2019  einen Bestand in Höhe von 21.980.896,77 EUR aus.

 

Nach § 75 (3) GO NRW a.F. kann der Jahresüberschuss  durch Beschluss nach § 96 (1) GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel
des Eigenkapitals erreicht hat. Diese Beschlussfassung des Stadtrates über die Verwendung des
Jahresüberschusses 2018 in Höhe von 3.656.439,82 EUR wurde am 03.12.2019 gefasst. In Folge dessen wurde ein Betrag von 1.215.209,33 EUR der Allgemeinen Rücklage und ein Betrag von 2.441.230,49 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Zum 01.01.2019 betrug das Eigenkapital (Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.586.319,99 EUR + Allgemeine Rücklage in Höhe von 19.172.639,99 EUR) damit insgesamt 28.758.959,98 EUR.

Zukünftig können laut neuer Fassung des § 75 (3) GO NRW in der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202 ff.) Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach § 96 (1) Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß § 96 (1) Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2019 (99.246.296,07 EUR) bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei folgenden Kreditinstituten: DZ HYP AG, HypoVereinsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler EG, Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen. Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden im Rahmen der bestehenden Kreditermächtigung langfristige Investitionsdarlehen zur Sicherung der momentan günstigen Zinskonditionen aufgenommen. Dies führt wieder zu einem leichten Ansteigen der Investitionskredite.

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ergibt sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung und beläuft sich zum 31.12.2019 auf  69.138.780,00  EUR (davon 3.138.780,00 EUR aus Gute Schule 2020). Die schlechte Haushaltssituation führte in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. Im Jahr 2015 wurde diese Entwicklung als unmittelbare Auswirkung erheblicher Gewerbesteuernachzahlungen unterbrochen; 2016 war die weitere Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich. Die positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft führte in den Jahren 2017 bis 2019 kontinuierlich zu einem Abbau der Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherungskrediten. Diese Entwicklung setzt sich voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2020 bzw. im Finanzplanungszeitraum bis zur vollständigen Rückführung der Liquiditätssicherungskredite im Jahr 2023 weiter fort.

 

Insgesamt erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Krediten im Vergleich zum Vorjahr von 163.521.926,34 EUR um 4.863.149,73 EUR auf 168.385.076,07 EUR.

 

Unter Anwendung der eingangs angeführten Änderung der gesetzlichen Vorschriften wird mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2019 dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1) GO NRW an die örtliche Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorbehaltlich der Beschlussfassung zugeleitet. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 


Siehe Sachverhalt.


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