Betreff
Änderung der "Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege"
Vorlage
061/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte „Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertagseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (EBS) wird beschlossen.

 


Am 27.03.2019 hat der Rat der Stadt Eschweiler die letzte Änderung der „Elternbeitragssatzung der Stadt Eschweiler für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (EBS) beschlossen (vgl. VV 020/19).

 

Mit dieser Satzung wurde bereits der Elternbeitrag für die Kinder, die in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson in Anspruch nehmen, befreit. Außerdem wurden Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag, sowie Pflegekinder nach § 33 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) ebenfalls vom Elternbeitrag befreit.

 

Beitragsfreiheit für die letzten drei Jahre vor der Einschulung

 

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2020 wurde auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 und abschließend in der Sitzung des Rates am 03.12.2019 nun auch die Beitragsbefreiung für das dritte Jahr vor der Einschulung beschlossen. Gemäß § 50 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) in der Fassung ab 01.08.2020 (im Folgenden: KiBiz neu) sind die beiden letzten Kindergartenjahre, die der Einschulung vorausgehen, beitragsfrei.

 

Diese Regelung soll auch für Kinder, die im Rahmen von Kindertagespflege betreut werden, Anwendung finden. Alle weiteren Regelungen in der Elternbeitragssatzung, wie beispielsweise die Geschwisterkindbefreiung und die Regelungen zum Kombi-Beitrag, sollen bestehen bleiben.

 

Deshalb wurde § 3 Abs. 1 der beigefügten EBS (Änderungen sind markiert) an die Formulierung im KiBiz neu angepasst und auf drei Jahre erweitert. Die Befreiung gilt für Kinder, die bis zum Einschulungsstichtag 30.09. eines Jahres das dritte Lebensjahr vollendet haben.

 

In dem neuen § 6 Abs. 3 werden die Kinder, die im dritten Jahr vor der Einschulung erstmalig eine Betreuungseinrichtung in Eschweiler besuchen von der Beleg- und Auskunftspflicht gegenüber dem Jugendamt befreit. Hierdurch bleibt den Eltern bürokratischer Aufwand erspart, da von den Einrichtungen Name, Anschrift und Geburtsdaten übermittelt werden müssen (§ 51 Abs. 2 Kibiz neu). Die Eltern erhalten nur noch den Bescheid über die Befreiung von der Beitragspflicht und müssen daher nur noch Adressänderungen dem Jugendamt/ Elternbeitragswesen mitteilen.

 

Aufgrund der Novellierung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) zum 01.08.2020 waren weitere Änderungen in der Elternbeitragssatzung notwendig.

 

Erweiterung der Geschwisterkindbefreiung

 

Aufgrund des neuen § 51 Abs. 4 KiBiz neu kann die Geschwisterkindbefreiung durch Satzung in der jeweiligen Kommune, unabhängig vom Jugendamtsbezirk in dem die Betreuung stattfindet, gewährt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die damit verbundene Entlastung von Familien mit vielen Kindern, die auf ein Betreuungsangebot in- oder außerhalb der Stadt Eschweiler angewiesen sind, umzusetzen. § 4 Abs. 2 Satz 4 wurde deshalb umgestaltet und verweist auf die neue Möglichkeit im KiBiz.

 

Redaktionelle Änderung

 

Aufgrund der neuen Nummerierung des KiBiz mussten in § 2 Abs. 10 und 11 die Querverweise in die §§ 49 und 51 KiBiz neu geändert werden.

 

In § 2 Abs. 9 Satz 2 entfällt die Formulierung „unter Anrechnung“, da es mit den Eltern wiederholt zu Missverständnissen gekommen ist bei der Beitragserhebung.

 

Die o.g. Änderungen sind in der beigefügten Anlage „Elternbeitragssatzung“ hervorgehoben.

 

 

 

 


Im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – wurde ein Aufwandskonto (SK 53118120 – Zuschüsse Zweites beitragsfreies Kindergartenjahr) mit einem Haushaltsansatz für 2020 in Höhe von 700.000,00 Euro eingerichtet.

 


Derzeit sind keine personellen Auswirkungen absehbar.