Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Systematik der
Straßenunterhaltung
Neben den im Ausschuss vorgestellten i.d.R. anliegerbeitragspflichtigen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen erfolgen alljährlich auch diverse Straßenunterhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen.
Dabei sind der Umfang und die Zielsetzung der jeweiligen Unterhaltungsmaßnahme durchaus unterschiedlich:
1.
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet. Die Reparatur der im Rahmen dieser Straßenkontrollen festgestellten Mängel wird i.d.R. an den Baubetriebshof beauftragt. Der führt kleinflächige Instandsetzungsarbeiten, kurzfristig aus , so z.B. die Beseitigung von Schlaglöchern oder die Regulierung loser und aufgekanteter Gehwegplatten. Hierdurch ergibt sich weder eine Verbesserung der Bausubstanz noch eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Bauteils, Zielsetzung ist lediglich die Beseitigung potentieller Gefahrenstellen.
2.
Durchführung von Straßenunterhaltungsarbeiten (Jahresvertrag)
Des Weiteren wurde am 28.01.2020 ein Auftrag zur Durchführung von Straßenunterhaltungsarbeiten an die Arbeitsgemeinschaft Feucht & Röntgen und Dederichs erteilt. Im Rahmen dieses Auftrags werden regelmäßig erforderliche Straßenunterhaltungsmaßnahmen ausgeschrieben, diese beinhalten jedoch nicht eine konkrete Maßnahme sondern werden je nach Bedarf abgerufen. Der Vorteil dieser Verfahrensweise besteht darin, dass hier auch größere Instandsetzungen zeitnah umgesetzt werden können, da nicht erst ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erfolgen muss. Hiermit soll eine Verbesserung der Bausubstanz und eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Bauteils erzielt werden.
3.
Durchführung von Straßenunterhaltungarbeiten
(gesonderte Ausschreibung von Maßnahmen)
Darüber hinaus erfolgen seitens der Fachabteilung jährlich spezifische Ausschreibungen zur Sanierung der Gemeindestraßen. Hierbei handelt es sich einerseits um großflächige Fahrbahnsanierungen (z.B. Deckensanierungen unter Einsatz von Asphaltfräsen und –fertigern). Aufgrund der Größe der Instandsetzungsmaßnahmen und dem Einsatz von Großgeräten können hier mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand die Straßen dauerhaft instand gesetzt werden. Andererseits werden auch spezielle Sanierungsmaßnahmen ausgeschrieben, in der Vergangenheit etwa Pflasterfugensanierungen, Mittelnahtsanierungen oder auch der Bau von Betonfahrbahnen am Bushof). Hierbei ist es nicht ausschlaggebend, ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt, die Instandsetzung soll idealerweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, da bei rechtzeitiger Sanierung größere ggf. kostenintensiv zu behebende Schäden vermieden werden können („optimaler Eingreifzeitpunkt“).
Rückblick
Im letzten Jahr wurden im Rahmen der Straßenununterhaltung u.a. die folgenden Maßnahmen durchgeführt:
- Akazienhain: Instandsetzung eines Teilbereichs der Fahrbahn.
- Uferstraße: Pflasterfugensanierung im Bereich der Natursteinpflasterflächen.
- Am Römerberg Instandsetzung des nördlichen Stichwegs.
- Franz.Liszt-Str. Instandsetzung Verbindung zur Hehlrather Straße.
- Kirchplatz : Instandsetzung der Gehweganlage.
- Oberstraße: Befestigung der
Gehweganlage im Bereich der Elternhaltestelle
KGS Kinzweiler. - Scherpenseeler Straße: Befestigung der Gehweganlage südlich der Einmündung Keerbenden.
- Weg zwischen In der Schleh – Hüchelner Straße: Herstellung einer wassergebundenen Decke.
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen konnten nicht wie beabsichtigt 2019 umgesetzt werden:
- Volkenrather Straße: Die Instandsetzung der Fahrbahn in der Nähe der Trinkwasseraufbereitungs- anlage Hastenrath musste aufgrund von Arbeiten an Versorgungsleitungen im und unmittelbar angrenzend zum Baufeld verschoben werden (vgl. Foto Anlage 1)..
- Bohler Straße: Die Instandsetzung der Fahrbahn von Eifelstraße bis Herrenfeldchen musste aufgrund personeller Engpässe verschoben werden.
- Stadionstraße Die Instandsetzung der Fahrbahn von Einmündung Hüchelner Straße bis Haus-Nr. 9 musste aufgrund personeller Engpässe verschoben werden.
- Weg zwischen Auf dem Felde und Am Römerberg: Die Instandsetzung der wassergebundenen Decke konnte aufgrund der Verlegung der Erdgasfernleitung Zeelink in diesem Bereich nicht ausgeführt werden (vgl. Foto Anlage 3).
Ausblick
Demzufolge sind für 2020 u.a. die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen vorgesehen:
1 Volkenrather Straße: Instandsetzung der Fahrbahn (gemeinsame Maßnahme mit der WAG Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH aus 2019).
2 Bohler Straße: Instandsetzung der Fahrbahn (aus 2019).
3 Stadionstraße : Instandsetzung der Fahrbahn (aus 2019).
4 Floraweg : Punktuelle Instandsetzung der Fahrbahn, teilweise Instandsetzung der Schutzplanken.
5 Weg zwischen Stadionstraße und Kulturpark Weisweiler: Herstellung einer neuen Wegeverbindung (Sperrung des Fußgängertunnels).
6 Weg zwischen Auf dem Felde und Am Römerberg. Instandsetzung der wassergebundenen Decke (aus 2019).
Darüber hinaus sind 2020 noch diverse Instandsetzungsarbeiten an den Nebenanlagen geplant:, u.a. in der Burgstraße, der Kochsgasse sowie in der Straße „Fronhoven“.
Weiterhin sind im Zuge von Verlegungen von Versorgungsleitungen ggf. erforderliche Instandsetzungen der Nebenanlagen über die Trassen hinaus sinnvoll, auch hierfür werden Finanzmittel aufgewendet, Schließlich müssen Nachbestellungen der in der südlichen Innenstadt verwendeten Plattenbeläge erfolgen, damit hier Ersatzmaterial für infolge von Aufbrüchen beschädigtem Material zur Verfügung steht.
Im Zuge der Umsetzung des Eschweiler Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität (EsKliMo) sollen weitere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden, d.h. es werden zusätzliche Fahrradbügel im Stadtgebiet (insbesondere am Hauptbahnhof sowie in der Innenstadt) aufgestellt.
Zur Schaffung weiterer barrierefreier Straßenräume ist zudem beabsichtigt an diversen Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet eine vollständige Barrierefreiheit, d.h. Nullabsenkungen und Blindenleitsysteme herzustellen.
Einnahmen
Für die o.a. Straßenunterhaltungsmaßnahmen können keine Anliegerbeiträge gemäß § 8 – Kommunalabgaben-gesetz NRW erhoben werden.
Ausgaben
Für die o.a. Maßnahmen stehen bei den beim Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 52420100 – Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze für das Haushaltsjahr 2020 965.000,- € zur Verfügung, hiervon sind 300.000,- € für den weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen bereit zu stellen,, beim Sachkonto 52420120 – Unterhaltung Radverkehrsanlagen stehen für das Haushaltsjahr 2020 100.000,-€ zur Verfügung, beim Sachkonto 52420130 – Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen stehen 50.000,- € zur Verfügung
Die Planung und Durchführung des Straßenunterhaltungsprogramms bindet die Arbeitskraft zweier Mitarbeiter der Abteilung 660..